Hassloch Bahnhof soll wieder eine Toilettenanlage erhalten

Wird demnächst abgerissen: die alte defekte Toilettenanlage.
Wird demnächst abgerissen: die alte defekte Toilettenanlage.

Hassloch. Ein Bahnhof ohne Toilette – dies war seit einigen Jahren in Haßloch der Fall, jetzt soll dieses Manko beseitigt werden. Allerdings dauert es wohl noch einige Zeit, bis die neuen Toiletten fertig sind.

Für den Neubau einer Toilettenanlage am Bahnhof hat der Bauausschuss jetzt zugestimmt, den Auftrag an die Firma Hering Sanikonzept aus Burbach zu erteilen. Knapp 184.000 Euro wird es kosten, die alte WC-Anlage auf dem Bahnhofsvorplatz zu entsorgen und eine neue „Ein-Raum-City-WC-Anlage“ zu errichten.

Mehrere Jahre gab es am Bahnhof keine funktionierende Toilettenanlage, gerade für die vielen Zugreisenden häufig ein Ärgernis. Jetzt endlich soll dort eine etwas größere und barrierefreie WC-Anlage entstehen. Möglich ist dies, weil Haßloch einen gemeinsamen Förderantrag für den barrierefreien Umbau und die Neugestaltung der Touristinformation sowie eine barrierefreie Toilettenanlage am Bahnhof gestellt hatte. Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium fördert die Gesamtmaßnahme mit rund 440.000 Euro aus dem Förderprogramm REACT-EU des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). 85 Prozent der förderfähigen Kosten werden übernommen. Die Wirtschaftsstaatssekretärin Petra Dick-Walther hatte den entsprechenden Förderbescheid Anfang August in Haßloch an Bürgermeister Tobias Meyer übergeben.

Die geplanten Maßnahmen sind Teil des Projekts „Tourismus für Alle“. Rund 129.000 Euro der Kosten für die WC-Anlage werden über das Förderprogramm abgedeckt. Nicht förderfähig seien die Folgekosten für Wartung und Reinigung, der Fachbereich Bauen und Umwelt setze deshalb bei der neuen Anlage auf eine teilautomatisierte Reinigung, hatte der Erste Beigeordnete Carsten Borck bei der Übergabe des Förderbescheids mitgeteilt. Laut Wolfgang Jünger, Fachbereich Bauen und Umwelt, soll die WC-Anlage bis „spätestens Ende April 2023 fertig sein“. Die vom Fördergeber vorgegebene Frist sieht vor, dass die Gemeinde die bewilligten Gelder bis Sommer nächsten Jahres abrufen muss.

x