Neustadt Am Waldrand und in Urnenkammer

Auf allen zehn Neustadter Friedhöfen sollen ab Juni zusätzliche Bestattungsformen möglich sein. Darüber hat der Beigeordnete Georg Krist (FWG) am Donnerstag bei einem Pressegespräch informiert. Voraussetzung ist, dass der Stadtrat am Dienstag einer Änderung der Friedhofssatzung zustimmt. Der Hauptausschuss hat dies bereits getan. Bis zur Ratssitzung am 13. Mai soll dann eine geänderte Friedhofsgebührensatzung ausgearbeitet werden.

Die neuen Bestattungsformen, die in die überarbeitete Friedhofssatzung aufgenommen wurden, sind Urnengrabstätten unter Bäumen und an Sandsteinfindlingen, Urnengrabstätten in Kammern, Rasengrabstätten in öffentlicher Pflege, Gemeinschaftsgrabstätten sowie Waldrandgrabstätten in öffentlicher Pflege. Die letzte Variante wurde Krist zufolge bei der Sitzung des Hauptausschusses am 27. März zusätzlich in die Palette der neuen Bestattungsformen aufgenommen. Wie berichtet, hatte der Ortsbeirat Duttweiler das gefordert. Einen anderer Wunsch des Ortsbeirats konnte laut Krist nicht erfüllt werden: dass die Angehörigen die Waldrandgrabstätten selbst pflegen können, so lange sie das möchten. Danach sollte die Pflege von der Abteilung Grünflächen der Stadtverwaltung übernommen werden. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist das nicht umsetzbar; unter anderem deshalb nicht, weil die Gebührenkalkulation unmöglich sei, wenn man nicht wisse, wie lange Angehörige die Waldrandgräber pflegen wollten. Der Duttweilerer Ortsvorsteher Gerhard Syring-Lingenfelder (FWG) hat zu diesem Thema für Montag eine Ortsbeiratssondersitzung einberufen. Bei einer Besprechung der Ortsvorsteher wurde nach Angaben Krists eine weitere Änderung in die Friedhofssatzung aufgenommen. So soll bei Gräbern unter Bäumen und an Sandsteinfindlingen sowie bei Rasen- und Waldrandgrabstätten bis zu zwei Wochen nach einer Bestattung Grabschmuck möglich sein. Ansonsten ist Grabschmuck dort generell verboten. „Mit der Gemeinschaftsgrabstätte entsprechen wir einem Wunsch der Neustadter Gärtner“, erläuterte Renate Als, Leiterin des Standesamts. Es sei ein Angebot vergleichbar mit einem Memoriamgarten. Die dem Gärtnereiverband angehörigen Gärtnereien würden auf einer festgelegten Fläche, auf der unterschiedliche Varianten von Bestattungen möglich sind, die Pflege übernehmen. Den Vertrag über das Nutzungsrecht müssten die Angehörigen des Verstorbenen mit der Stadtverwaltung schließen, den Vertrag über die Grabpflege mit einer der beteiligten Gärtnereien. Der Standesamtsleiterin zufolge ist ein Gemeinschaftsgrab bisher nur auf dem Hauptfriedhof vorgesehen: auf dem ersten großen freien Feld links, wenn man den Hauptfriedhof aus Richtung Lincolnstraße betritt. Weitere auf dem Hauptfriedhof geplante neue Bestattungsformen seien Baumbestattungen und Urnenstelen auf dem Gelände hinter der Leichenhalle. Außerdem würden Bestattungen in Rasengräbern möglich sein. Diese Bestattungsformen sollen nach Angaben von Krist mit Ausnahme der Urnenstelen ab Juni dieses Jahres angeboten werden. Dann sollen auch auf den Friedhöfen der Ortsteile die von den Ortsbeiräten jeweils gewünschten Bestattungsformen angeboten werden – auch dort mit Ausnahme der Urnenstelen. Eine Bestattung in Urnenstelen soll ab 1. April 2015 ermöglicht werden. Krist: „Wir wollen versuchen, uns auf ein einheitliches Modell von Urnenstelen zu einigen.“ Bisher seien von den Ortsbeiräten recht unterschiedliche Vorstellungen geäußert worden. Falls die Einigung gelingt, wäre dies kostengünstiger bei der Anschaffung der Stelen und die Gebühren wären einfacher zu kalkulieren. Die Urnenstelen müssten auch erst noch bestellt werden und es seien Bauarbeiten, wie das Verlegen von Fundamenten, erforderlich, so Krist weiter. Für alle anderen Bestattungsformen seien entweder gar keine Baumaßnahmen oder nur kleine Arbeiten erforderlich. So müsse beispielsweise auf dem Haardter Friedhof ein Sandsteinfindling gesetzt und auf dem Geinsheimer müssten Friedhof Bäume gepflanzt werden. Krist und Als betonten, dass bei der künftigen Gebührenkalkulation keine Erhöhung der Gebühren vorgesehen sei. Es würden nur dort, wo erforderlich, etwa bei Rasen- und Waldrandgrabstätten in öffentlicher Pflege, die Pflegekosten zu den jetzigen Bestattungsgebühren addiert. (ann)

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