Neustadt Allgemeinverfügung wird bis 28. April verlängert

Schilder weisen auf die Maskenpflicht hin.
Schilder weisen auf die Maskenpflicht hin.

Die Stadt Neustadt hat ihre Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis 28. April verlängert. Die Sieben-Tage-Inzidenz (Anzahl der Infektionen innerhalb einer Woche bezogen auf 100.000 Einwohner) lag am Donnerstag bei 86,4. Damit liegt die Stadt zum einen deutlich unter dem Landesdurchschnitt (Donnerstag: 131,6) und zum anderen unter der 100er-Marke. Wird dieses an drei Tagen nacheinander überschritten, muss eine neue Allgemeinverfügung mit weitergehenden Einschränkungen erlassen werden (zum Beispiel nächtliche Ausgangsbeschränkungen). Aber noch ändert sich für die Neustadter nichts: Es bleibt bei den seit 6. April geltenden Regeln, heißt es aus dem Rathaus. In Kommunen mit einer Inzidenz über 50 gilt in der Fußgängerzone eine Maskenpflicht. Im Einzelhandel ist nur das Terminshopping erlaubt. Für die Laienkultur gilt ein Proben- und Auftrittsverbot. Einzelsport ist nur im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Für Kinder bis 14 Jahre ist zudem kontaktfreies Training in Gruppen mit maximal 20 Teilnehmern möglich. Mannschaftssport für alle über 14 Jahren ist verboten.

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