Neustadt „Abwägen und erneut entscheiden“
Es ist schon eine kuriose Situation: Thomas Baldermann, Leiter der Umweltabteilung, die zum Dezernat von Waltraud Blarr (Grüne) gehört, ist vorerst der Meinung, dass die 14 Linden beim Jahnplatz in Lachen-Speyerdorf „ein geschützter Landschaftsbestandteil“ sind und nicht gefällt werden sollen. Das Stadtplanungsamt, Teil des Dezernates von Oberbürgermeister Marc Weigel (FWG), sieht die Schutzwürdigkeit als „eher gering“ an und will den von CDU, SPD und FDP getragenen Stadtratsbeschluss umsetzen. Er sieht vor, dass der Standort der Häuser für den sozialen Wohnungsbau nicht mehr geändert wird und damit die 1958 gepflanzten Bäumen gefällt werden (wir berichteten mehrfach). Die geplante Rechtsverordnung für die Unterschutzstellung, beantragt vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), liegt ab 2. Januar für vier Wochen öffentlich zur Ansicht aus. Bürger und Verbände haben danach bis Mitte Februar Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. „Die Eingaben müssen wir prüfen, abwägen und dann erneut entscheiden“, so Baldermann. Die bereits vorliegende Eingabe der Bauverwaltung verweist darauf, dass die Lindenbäume nicht für das Ortsbild prägend seien und der Jahnplatz aktuell auch keine besondere Aufenthaltsqualität habe. Außerdem wird auf die Wohnungsnot in Neustadt und den dringenden Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum verwiesen. Umweltdezernentin Blarr kann Baldermann nur als Leiter der Umweltabteilung Weisungen erteilen, nicht in seiner Funktion als Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, die aus ihm und den beiden Sachgebietsmitarbeitern Klaus Hünerfauth und Petra Conrad besteht. Es ist lediglich eine fachliche Überprüfung durch die Obere Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd anschließend möglich. Blarr hat auf RHEINPFALZ-Anfrage mitgeteilt, an dem Verfahren in keiner Weise beteiligt zu sein. Bürger haben rechtlich keine Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde anzugehen. Allenfalls ein Verband oder eine Behörde – und damit auch die Stadt – könnten einen Normenkontrollklage beim Verwaltungsgericht in die Wege leiten. Das ist aber keine fachliche, sondern eine rein juristische Überprüfung. Info Die Rechtsverordnung ist ab 2. Januar in Zimmer 40 der Umweltabteilung in der Hinderburgstraße 9a einsehbar (Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr).