Neustadt Zur Sache: Neues Datenrecht

Seit dem 25. Mai gilt in der Europäischen Union die neue einheitliche Datenschutzgrundverordnung. Grund für diese Neuregelung war, dass innerhalb der EU bislang unterschiedliche Gesetze gegolten haben. Das wichtigste Anliegen der EU aber ist, dem Verbraucher eine größere Kontrolle über die Verwendung seiner Daten einzuräumen, wie es heißt. Wer jetzt persönliche Daten erheben, speichern und verwenden will, muss einige Regeln befolgen. Werden diese nicht eingehalten, können auch Sanktionen drohen. Wie der Fachverlag für Vereine mitteilt, müssen Vereine, die Daten erheben und verarbeiten, die Einwilligung der betreffenden Personen – sprich: der Mitglieder – einholen. Jedes Mitglied hat außerdem das Recht zu erfahren, wofür seine Daten gesammelt und verwendet werden. Auch dafür ist ein Einverständnis zwingend notwendig. Nach Ende der Mitgliedschaft müssen die Daten komplett gelöscht werden. Jedes Mitglied muss obendrein über ein Passwort die Möglichkeit erhalten, seine eigenen Daten online einzusehen. Findet es dabei falsche oder veraltete Angaben, sind diese unverzüglich zu ändern. Außerdem kann ein Mitglied fordern, dass seine Daten zwar gespeichert, aber nicht verwendet werden dürfen. Information Weitere Informationen gibt es auf www.vereinswelt.de.

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