Neustadt „Zulässigkeit gewerblicher Anlagen steuern“

Eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans fürs Industriegebiet Süd hat der Rat nicht erlassen. Der Antrag der Grünen kam nicht auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung. Beschlossen wurde, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Obermühlpfad“ einzuleiten.

Vor dem Hintergrund des Projekts Logistikzentrum hieß es im Grünen-Antrag, eine Veränderungssperre stelle sicher, dass während der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Am Obermühlpfad“ (Industriegebiet plus Obermühle) keine Genehmigungen erteilt werden, mit denen Fakten geschaffen würden, die später nicht mehr zu korrigieren seien (wir berichteten am 11. Dezember). Im vorgeschalteten nichtöffentlichen Teil, berichtete Pia Werner (Grüne) in der Ratssitzung, sei der Antrag nicht zugelassen worden, weil dafür ein eigener Tagesordnungspunkt notwendig sei und keine Eilbedürftigkeit bestehe. Bürger, die nach der Demonstration die Ratssitzung verfolgten, quittierten dies mit Hohngelächter. Mit der einstimmig beschlossenen Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Obermühlpfad“ sollen die Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung neu gefasst werden. Planungsziel sei es, die „Zulässigkeit industrieller und gewerblicher Anlagen, sowohl in Bezug auf die Art als auch auf das Maß der Bebauung“ zu steuern, außerdem Möglichkeiten der Lärmreduzierung und anderer Umweltbelange. Beabsichtigt ist es, Gewerbe- und Mischgebiete mit einer „Feinsteuerung von Unterarten der Nutzungen“ festzulegen. Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) wies darauf hin, dass der Urplan für das Industriegebiet von 1968 stamme, die erste Änderung von 1974, die zweite von 1986. Seither hätten sich der Gebietscharakter und die tatsächliche Nutzung wesentlich geändert. Die Gemeinde werde juristisch beraten, so Lorch. Eine Dringlichkeit sei nicht gegeben, sagte er bezüglich des Grünen-Antrags. Es gebe mit der Zurückstellung von Baugesuchen und der Veränderungssperre zwei Mittel der Bauleitplanung. Eine Veränderungssperre sei auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Obermühlpfad“ sei Voraussetzung für die Sicherung der Bauleitplanung durch die Gemeinde. Jürgen Scheweiler-Würzburger (CDU) sagte, eine Bestandsaufnahme der Nutzungen als Grundlage weiterer Beschlüsse sei notwendig. Thomas Liese-Sauer (SPD) wies auf die anwaltliche Beratung hin und fand, der eingeschlagene Weg sei „klüger“. Maximilian Postel nannte es einen „Schritt in die richtige Richtung“.

x