Neustadt Viele Vorbehalte gegen Baugebiet

Der Bebauungsplan „Südlich der Rosenstraße II“ wurde in der Gemeinderatssitzung gegen die Stimmen der HLL als Satzung beschlossen. Die HLL begründete ihre Ablehnung damit, dass es sich bei der Fläche um ein Überschwemmungsgebiet handle und deshalb ein Bebauungsplan nicht zulässig sei.

Vor dem Satzungsbeschluss musste der Rat über viele Einwendungen und Stellungnahmen entscheiden, die bei der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange im Frühjahr 2017 und einer erneuten Offenlegung der Pläne im April und Mai eingegangen waren. Die Einwendungen bei der frühzeitigen Offenlegung hatten zu einigen Änderungen bei der Planung geführt. Die jetzt eingegangenen Einwendungen wurden dagegen alle abgelehnt. Knapp 50 Bürger hatten bei der frühzeitigen Beteiligung Einwände und Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten abgegeben, überwiegend ging es dabei um Befürchtungen, dass die geplante Bebauung zu nahe an die bestehende heranrückt, und um Auswirkungen auf das Klima. Bei der überarbeiteten Planung wurden die Bebauungsgrenzen geändert. Auch gibt es inzwischen ein Klimaschutzgutachten. Bei der erneuten Offenlage haben sich nur noch vier Bürger gemeldet. Wobei ein Haßlocher gleich zwei Stellungnahmen abgegeben hat, die rund 150 Seiten umfassen und sich überwiegend mit grundsätzlichen Erwägungen befassen. Bei den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange – Behörden, Gemeinden und Verbände – spricht sich der BUND grundsätzlich gegen das geplante Baugebiet aus. Aufgrund der Verlegung des Rehbachs sei der Hochwasserschutz für das Baugebiet gewährleistet, hielten Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) und Hans Grohe (CDU) der HLL entgegen. Zudem werde ein Hochwasserschutzkonzept erstellt. Die Verlegung des Rehbachs bewirke keinen Hochwasserschutz, so Gerd Amrhein und Ralf Berger (beide HLL). Die Änderung des Bebauungsplans „Ortsrandstraße West, westlich des Schwimmbads“ wurde einstimmig beschlossen. Wie berichtet, betrifft der Bebauungsplan das Gelände des ehemaligen Minigolfplatzes auf dem eine Tankstelle gebaut werden soll. Ursprünglich hatte der Beschluss schon auf der Tagesordnung der Ratssitzung im April gestanden, war aber verschoben worden, weil die HLL Bedenken wegen der Vorgaben zur Entwässerung des Geländes hatte. Die seien so formuliert, dass die Gefahr, dass Schadstoffe in das Wasser gelangen können, nicht ganz ausgeschlossen sei, so die HLL im April. Mit den jetzigen Formulierungen ist auch die HLL zufrieden.

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