Neustadt Viele Fragen zum Wiedehopf

Im Vogelschutzgebiet in der Nähe der Bahngleise wurden die Wiedehopfe gesichtet.
Im Vogelschutzgebiet in der Nähe der Bahngleise wurden die Wiedehopfe gesichtet.

„Wir brauchen Nachweise. Das juristische Risiko liegt auf unserer Seite.“ Diese Aussage von Oberbürgermeister Marc Weigel am Donnerstagsabend im Bauausschuss fasst die Wortmeldungen aller Fraktionen zusammen. Denn wenn wegen des vom Aussterben bedrohten Wiedehopfes keine Windvorrangfläche in Neustadt ausgewiesen werden kann, besteht die Gefahr, dass die Stadt Einzelanlagen an anderen Standorten im Osten der Stadt nicht planerisch verhindern kann, wie Martina Pauly vom Stadtplanungsamt erläuterte. Wie berichtet, geht die Obere Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd davon aus, dass es im Bereich der Blockstation, südlich der Bahnlinie Neustadt-Ludwigshafen, ein Schwerpunktvorkommen des Wiedehopfes gibt. Das würde bedeuten, dass Windräder nur in einer Entfernung von 1000 Metern gebaut werden dürften. Und damit wäre es nicht möglich, dort eine Windvorrangfläche auszuweisen. „Wir wissen nichts von einer Begehungskontrolle. Wir kennen kein Gutachten dazu und werden die SGD Süd jetzt dazu auffordern, die Unterlagen einsehen zu können“, so Pauly. Die Stadt brauche Fakten, weil davon auszugehen sei, dass der Windanlagenbauer Juwi seine Klage fortführen werde. „Gegebenenfalls müssen wir einen neutralen Gutachter beauftragen“, so die Stadtplanerin. Vertreter aller Fraktionen stimmten dem Vorgehen zu – und wollten wissen, was denn passiere, wenn Neustadt kein Vorranggebiet ausweisen könne. „Dann kann jeder Anlagenbauer nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz im Außenbereich eine Anlage beantragen und wir müssen eine Einzelfallprüfung vornehmen“, erläuterte Pauly. Dann gelte auch nicht mehr die Vorgabe des Landesentwicklungsplanes, dass bei neuen Vorhaben mindestens drei Windräder gebaut werden müssten. „Dann kann ein Betreiber auch Einzelanlagen beantragen“, so die Stadtplanerin. Darüber hinaus informierte sie den Ausschuss, dass das Verwaltungsgericht Neustadt auf die Untätigkeitsklage von Juwi hin eine Zurückstellung der Entscheidung bis August 2018 akzeptiert habe (wir berichteten gestern). Das sei aber keine inhaltliche Entscheidung gewesen. Es habe aber den Hinweis der Richter gegeben, dass der bisherige Flächennutzungsplan für Mußbach tragfähig genug sei, die von Juwi beantragten zwei Windräder zu verhindern, weil Einwände dagegen verjährt seien. Die SGD Süd hat mitgeteilt, dass ihre naturschutzfachliche Stellungnahme zu den Brutstätten des Wiedehopfes auf den Ausführungen des Betreuers des Artenschutzprojektes basiere. Alle maßgeblichen Daten dazu seien der Stadt im Vorfeld bekannt gewesen. Die Obere Naturschutzbehörde könne nichts dafür, dass die Stadt beziehungsweise ihr Planungsbüro fälschlicherweise nur von einem sporadischen Vorkommen des Wiedehopfes ausgehe. Bereits im Dezember 2017 habe man die Stadt darauf hingewiesen. Angesprochen darauf, dass Juwi das Schwerpunktvorkommen des Wiedehopfes in Frage stelle, erklärt SGD-Sprecherin Nora Schweikert: „Ein reines Anzweifeln von Juwi ist irrelevant. Juwi hat keine eigenen Erkenntnisse.“ Außerdem habe die SGD Süd den Bereich nicht komplett abgelehnt. Kleinere Anlagen, die den Abstand von 1000 Metern einhalten, seien möglich.

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