Neustadt Viel Laub, viel Lärm, viel Ärger

Mit Maschinenkraft im Kampf gegen das Herbstlaub.
Mit Maschinenkraft im Kampf gegen das Herbstlaub.

Herbstzeit ist Laubzeit. Und spätestens dann sind wieder die Laubbläser zu hören. Das geht vielen auf die Nerven. Mittlerweile gibt es daher Kommunen, die den Einsatz verboten haben. Neustadt gehört nicht dazu.

Mitte Oktober. Die Polizei meldet in ihrem Bericht, dass in der Volksbadstraße ein 41-jähriger Anwohner mit einem 57-jährigen Bediener eines Laubbläsers in Streit gerät. Eine Streife muss schlichten. In einem Leserbrief an die RHEINPFALZ fordert ein Bürger in derselben Woche das Verbot der Geräte. Schließlich habe sich Neustadt dem Klimaschutz verpflichtet. Er verweist auf das Beispiel der Städte Graz und Leibnitz in Österreich. In mehreren Städten der Alpenrepublik, insbesondere in der Steiermark, stehen Laubbläser auf der Verbotsliste. Wer dagegen verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 2180 Euro bestraft werden.

Bürgerinitiative in Ravensburg

In Starnberg bei München gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kommune, auf den Laubbläser- Einsatz zu verzichten. In Ravensburg in Baden-Württemberg kämpft eine Bürgerinitiative gegen Laubbläser. „Sie produzieren Abgase, wirbeln Feinstaub, Schimmelpilze, Sporen oder Hundekot auf“, erklärt deren Sprecher gegenüber der „Schwäbischen Zeitung“ und verweist auf einen Lärmpegel von bis zu 110 Dezibel. Das sei lauter als so mancher Presslufthammer. Der Naturschutzbund Deutschland warnt, dass Laubsauger einen Sog von 160 Stundenkilometern erzeugen und so nützliche Insekten zerhäckseln würden. Mitunter würden auch Igel zerstückelt, die sich in den hohen Laubhaufen versteckten. Ältere Laubsauger würden oft mit Zweitaktmotoren betrieben und stießen laut einer Studie des Bundesumweltamts 270 Gramm unverbrannte Kohlenwasserstoffe aus – 200-mal so viel wie ein Auto mit Katalysator.

Einsatzzeiten geregelt

Auch bei der Neustadter Stadt-Pressesprecherin Runa Hess sind schon Beschwerden eingegangen. Die Geräte würden meist im gewerblichen Bereich durch Firmen eingesetzt, sagt sie. Dann sei die Gewerbeaufsicht bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zuständig. Die Betriebs- und Ruhezeiten würden das Landes-Immissionsschutzgesetz und die Bundes-Immissionsschutzverordnung regeln. Demnach dürften die Geräte nur von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr, aber nicht an Sonn- und Feiertagen, laufen. Trage das Gerät ein Umweltzeichen, sei auch ein Einsatz zwischen 7 und 20 Uhr zulässig. Bei der Stadt gibt es laut Hess beim Bauhof und in der Grünflächenabteilung zehn Laubbläser. Diese seien aber nicht gleichzeitig im Einsatz. Weil nicht unbegrenzt Personal zur Verfügung stehe und die Stadt sehr große Flächen reinigen müsse, seien Laubbläsern im Herbst unverzichtbar. Bürger, die sich belästigt fühlten, weil der Nachbar die Ruhezeiten nicht einhalte, können laut Hess das Ordnungsamt um eine Vor-Ort-Kontrolle bitten. Zu empfehlen sei aber zuvor die Bitte um Rücksichtnahme in einem persönlichen Gespräch.

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