Neustadt Prüfung auf Rechtsfehler

Das Unglücks-Karussell: „Spinning Barrels“.
Das Unglücks-Karussell: »Spinning Barrels«.

Der tödliche Unfall im Holiday Park, bei dem im August 2014 ein elfjähriges Mädchen im Fahrgeschäft „Spinning Barrels“ ums Leben gekommen war, beschäftigt am kommenden Freitag, 20. April, das Oberlandesgericht Zweibrücken. Bei der Revisionsverhandlung werden die Freisprüche des Landgerichts Frankenthal auf mögliche Rechtsfehler überprüft.

Am 15. August 2014 war die Elfjährige aus Kelsterbach in Hessen im Karussell „Spinning Barrels“ (übersetzt: „Drehende Fässer“) gestürzt und von sich drehenden Plattformen erfasst und tödlich verletzt worden. Zuvor hatte die Mutter des Mädchens bei dem Versuch, sich in eine freie Gondel des Fahrgeschäfts zu setzen, erkannt, dass sich der Rückhaltebügel nicht öffnen ließ. Sie signalisierte daher ihrer Tochter, die Plattform wieder zu verlassen. In diesem Augenblick setzte sich jedoch das Fahrgeschäft in Bewegung. Das Mädchen kam zu Fall, stürzte in den Bewegungsbereich der Plattform und wurde von einer oder mehrerer dieser Plattformen erfasst und mitgeschleift. Das schwer verletzte Mädchen war am Unfallort gestorben. Das Amtsgericht Neustadt hatte im Juni 2016 nach sieben Verhandlungstagen den damals 22 Jahre alten ehemaligen Bediener des Fahrgeschäfts wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Er habe die Tür zum Fahrgeschäft offengelassen, so dass Mutter und Tochter zu einem Zeitpunkt in das Karussell gelangt seien, zu dem dies nicht mehr hätte sein dürfen, stellte das Amtsgericht Neustadt fest. Zwei frühere Vorgesetzte des Bedieners, ein leitender Angestellter des Holiday Parks und ein ehemaliger Fahrdienstleiter, denen die Staatsanwaltschaft unter anderem Verstöße gegen Überwachungs- und Kontrollpflichten zur Last legte, wurden freigesprochen. Gegen diese Freisprüche legten die Staatsanwaltschaft Frankenthal und die Mutter des getöteten Mädchens Berufung ein. Ende Juli 2017 wurden nach fast fünfmonatiger Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Frankenthal die beiden Vorgesetzten des Bedieners vom Vorwurf freigesprochen, sich der fahrlässigen Tötung des Mädchens mitschuldig gemacht zu haben. Das Landgericht verwarf damit die Berufungen der Staatsanwaltschaft und der Mutter des getöteten Mädchens gegen diese Freisprüche. Noch im Gerichtssaal kündigten die beiden Nebenklage-Vertreter an, Revision einzulegen. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal entschied sich später ebenfalls, dieses Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen. Anders als bei der Berufung, bei der noch einmal der ganze Fall aufgerollt wird, werden bei der Revisionsverhandlung nicht erneut die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern es wird lediglich das Urteil der vorherigen Instanz – hier also die Entscheidung des Landgerichts Frankenthal – auf mögliche Rechtsfehler überprüft. Diese Aufgabe hat nun das Oberlandesgericht Zweibrücken bei der Verhandlung am 20. April.

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