Neustadt Nun also 768 Lkw-Bewegungen

In unmittelbarer Nähe des Logistik-Geländes stehen Wohnhäuser von Betriebsinhabern.
In unmittelbarer Nähe des Logistik-Geländes stehen Wohnhäuser von Betriebsinhabern.

Die aktuelle Anzahl von maximal 768 erwarteten Lkw-Bewegungen innerhalb von 24 Stunden habe Hillwood auf der Grundlage eigener Berechnungen genannt, sagte Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld auf Anfrage der RHEINPFALZ. Hinzu kämen nach dessen Angaben bis zu 420 Pkw-Bewegungen (210 Fahrzeuge von Mitarbeitern: jeweils 90 Beschäftigte in der Früh- und Spätschicht sowie 30 nachts). Die Zahlen habe der Investor anhand der Dimension des Logistikzentrums sowie der geplanten Auslastung errechnet. Die Differenz zu den zunächst genannten 640 Lkw-Bewegungen sei darauf zurückzuführen, dass die An- und Abfahrten in den Nachtstunden gefehlt hätten, sagte Ihlenfeld. 30 Tore seien auf der Südseite der Halle geplant: Hier sei nach den Angaben des Investors tagsüber mit bis zu 486 Lkw-Bewegungen (30 pro Stunde) zu rechnen. Außerdem soll es sechs Tore auf der Nordseite geben, was dort untertags bis zu 154 Lkw-Bewegungen (zehn pro Stunde) bedeuten würde. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als zuständige Behörde müsse grundsätzlich nach der Rechtslage entscheiden, ob sie für das Logistikzentrum eine Baugenehmigung erteilen kann, so der Landrat weiter. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, müsse also der Bauantrag bewilligt werden. Ihlenfeld: Investor muss Verkehrskonzept vorlegen Dabei entscheidend aber, betonte Ihlenfeld, werde die Frage sein, die sich auch die Ratsfraktionen und viele Bürger stellen: Kann das vorhandene Straßennetz eine Anzahl von maximal 768 Lkw-Bewegungen innerhalb von 24 Stunden verkraften? Deshalb sei der Investor aufgefordert worden, ein Verkehrskonzept – auf der Basis der aktuellen Zahlen – zu erstellen. Dieses Gutachten soll in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM, Speyer) erstellt werden, der dem Sachverständigen eigene Daten über Verkehrszählungen und Verkehrsströme liefern soll. Zentrale Punkte werden laut Ihlenfeld sein, auf welchen Wegen die Lastwagen zum Logistikzentrum kommen, ob und in welchem Maße auch Ortsstraßen belastet werden, und ob die Straßen, Knotenpunkte und Kreisel (insbesondere am Badepark und Hubertushof) von ihrer Bauart her einen Lkw-Verkehr in einem solchen Ausmaß verkraften können. Besonders problematisch sei auch die Einmündung ins Industriegebiet an der K 14/Fabrikstraße. Geprüft werden müsse daneben, ob der Unterbau der Straßen – vor allem Westrandstraße – und der Brücke über die Bahnlinie den Belastungen standhalten können. Bei einem Lkw-Verkehr in einer solchen Dimension sei außerdem die Frage zu beantworten, ob der Verkehrsfluss weiterhin möglich sein werde oder mit Staus zu rechnen sei. Sollte die Kreisverwaltung zum Ergebnis kommen, dass das Straßennetz nicht in der Lage sei, diesen zusätzlichen Lkw-Verkehr aufzunehmen, dann könne das ein Grund sein, die Baugenehmigung nicht zu erteilen, sagte Ihlenfeld. Der Investor habe keine Frist gesetzt bekommen, das Verkehrskonzept vorzulegen. Stellungnahmen von Behörden stehen noch aus Das nachgebesserte Schallschutzgutachten habe der Investor inzwischen vorgelegt. Statt der benachbarten Obermühle sei nämlich zunächst der ein ganzes Stück davon entfernte, am südwestlichen Ortsrand gelegene Obermühlweg als Bezugspunkt gewählt worden. Eine Reihe von Stellungnahmen stünden noch aus, so Ihlenfeld. Die Obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, SGD) werde eine Stellungnahme hinsichtlich der Oberflächenentwässerung abgeben, außerdem weil das Bauvorhaben in der Nähe eines Gewässers zweiter Ordnung (Rehbach) und im Überschwemmungsgebiet liegt. Die Obere Naturschutzbehörde (ebenfalls bei der SGD) sei beteiligt wegen der Uferbepflanzung. Darüber hinaus fehle noch eine Stellungnahme zum Brandschutz sowie zum Denkmalschutz (mögliche Beeinträchtigung des geschützten Einzeldenkmals Obermühle) sowie von der Gewerbeaufsicht (Arbeitsschutz). Außerhalb von der Baugenehmigung müsse die Ver- und Entsorgung (Gemeindewerke) sichergestellt sein. Je höher die Anzahl der Lkw-Bewegungen sein werde, so Ihlenfeld, desto kritischer sei das Vorhaben zu bewerten. Sollte der Investor eine kleinere Logistikhalle beantragen, mit entsprechend weniger Lkw-Bewegungen, dann müsse geprüft werden, ob die Anzahl der an- und abfahrenden Lastwagen nicht überschritten werde. Kreis prüft Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Wie am 10. November berichtet, sieht die Freie Wählergruppe eine Möglichkeit, das geplante Logistikzentrum zu verhindern: Nach Ansicht eines Fachanwalts könnte im Industriegebiet Süd kein gültiger Bebauungsplan vorliegen. Die FWG hat deshalb eine juristische Prüfung beantragt. Laut Bauamt der Kreisverwaltung ist der Bebauungsplan eine Ortssatzung und damit Gesetz der Gemeinde. An dieser habe sich der Kreis als Genehmigungsbehörde zu orientieren. Der Landkreis habe keine „Normverwerfungskompetenz“. Darunter versteht man die Befugnis, eine wegen eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht als rechtswidrig erkannte Rechtsnorm außer Acht lassen zu dürfen. Diese Kompetenz habe nur ein Gericht. Die Kreisverwaltung lasse dennoch momentan prüfen, ob Beschlussfassung, Ausfertigung und Bekanntmachung des Bebauungsplans rechtmäßig waren. Die Frist für eine Normenkontrollklage sei abgelaufen. Die Rechtmäßigkeit der Satzung werde jedoch vom Gericht im Rahmen der Baugenehmigung geprüft. Sollte der Bebauungsplan tatsächlich unwirksam sein, gelte Paragraph 34 des Baugesetzbuchs. Diese Vorschrift kommt bei Bauvorhaben außerhalb von Bebauungsplangebieten zum Tragen. Wichtigster Punkt ist das „Einfügungsgebot“. Ein Vorhaben ist danach zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Wenn Paragraph 34 greift, muss nach Angaben des Bauamts auch auf das „Störpotenzial“ abgestellt werden: Von zentraler Bedeutung sei also auch hier die Verkehrsproblematik. Bisher noch keine Antwort von Hillwood Die RHEINPFALZ hat den Senior Vice President Europe von Hillwood, Peter Schuijlenburg, am 12. November um Beantwortung einer Reihe von Fragen zum Vorhaben gebeten, bis gestern aber noch keine Antwort erhalten.

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