Neustadt Neustadt verzichtet auf Glyphosat

Kommt auf städtischen Grünflächen nicht zum Einsatz: der umstrittene Wirkstoff Glyphosat.
Kommt auf städtischen Grünflächen nicht zum Einsatz: der umstrittene Wirkstoff Glyphosat.

Rund 140 Städte und Gemeinden wollen laut BUND ihre Grünflächen ohne Glyphosat bewirtschaften. Eine davon ist Neustadt.

Es ist viel Handarbeit nötig, damit städtische Flächen nicht von Unkraut überwuchert werden. Da wird gehackt, gejätet, auf Pflasterflächen geschrubbt und gekehrt – und das nicht erst, seit der jüngsten Debatte um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Auf städtischen Flächen, die unmittelbar von der Abteilung Landwirtschaft und Umwelt betreut werden, sei noch nie Glyphosat verwendet worden, betont Stadtpressesprecherin Dagmar Staab. Zu diesen Flächen zählen beispielsweise Waldflächen, Gewässer und ihre Ufer, Ökokonto-Flächen oder Grünlandareale mit besonderem Biotopwert wie Wiesen und Weiden.

Weinberg am Sonnenweg: Künftig Öko-Bewirtschaftung

Etwas komplizierter ist die Lage bei städtischen Flächen, die verpachtet sind. Vor einigen Jahren gab es einen Beschluss des Stadtrats, die Verwendung von Glyphosat auf verpachteten Flächen der Stadt zu verbieten. Dieser Beschluss wird bei allen Pachtverträgen umgesetzt, die seither abgeschlossen wurden. In älteren Verträgen dagegen spielt der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln keine Rolle. Probleme hatte es nach Auskunft von Dezernentin Waltraud Blarr (Grüne) immer wieder mit einem Weinberg am Sonnenweg gegeben, zweimal kam es auch zu Anzeigen. Dort gebe es jetzt aber einen Wechsel bei den Bewirtschaftern. Künftig seien ökologisch wirtschaftende Winzer für das Grundstück zuständig. Im Falle eines anderen Grundstücks habe ein Nebenerwerbswinzer einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von dem Glyphosatverbot gestellt, was aber abgelehnt worden sei.

Glyphosat-Entsorgung beim Wertstoffhof Nachtweide

Naturschützer haben außerdem einen gut 150 Meter langen Grünstreifen in der Nähe eines Grabens östlich der Königsbacher Bahnunterführung im Blick, wo die Vegetation Beobachtungen zufolge regelmäßig im Frühling zum Absterben kommt. Der Verursacher ist allerdings unbekannt. Pressesprecherin Staab betont, dass die „einschlägigen Rechtsgrundlagen des Bundes und des Landes“ selbstverständlichen zu beachten seien. Zuständig für Verstöße sei die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier. An sie könne sich jeder wenden. Über die rechtlichen Bestimmungen hinaus rät die Stadt allgemein zum zurückhaltenden Einsatz und zur Anwendung mechanischer Unkrautbekämpfungsmethoden, sagt Staab. Zur fachgerechten Entsorgung könne Glyphosat auf dem Wertstoffhof des ESN (Nachtweide 7b) abgegeben werden.

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