Neustadt Neustadt: OVG weist BUND-Beschwerde wegen Jahnplatz-Linden zurück

Lindenreste am Jahnplatz.
Lindenreste am Jahnplatz.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz hat eine Beschwerde des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Zusammenhang mit den Lindenbäumen am Jahnplatz in Lachen-Speyerdorf zurückgewiesen. Beschwert hatte sich der BUND wegen einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt.

Dort hatte der Umweltverband einen Eilantrag gestellt, um zu verhindern, dass die Bäume wegen des geplanten Wohngebiets gefällt werden, bevor in Koblenz über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans entschieden ist. Der Eilantrag bezog sich auf einen möglichen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und dessen Verbotstatbestand. Dieser besagt, dass besonders geschützte, wilde Tiere, Beispiel Fledermaus, nicht getötet werden dürfen, indem man ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört.

Nächste Verhandlung am 16. Januar

Aus Sicht des Verwaltungsgerichts hatte der BUND aber nicht belegen können, dass es sich bei den Linden um solche Stätten handelt. Dass die Tiere dort Nahrung fänden, reiche nicht aus. Daher sei die Stadt nicht verpflichtet gewesen, ein eigenes naturschutzrechtliches Verfahren einzuleiten, um eine Ausnahmegenehmigung vom Verbotstatbestand Tötung zu bekommen. Der Eingriff in die Natur sei im Bebauungsplanverfahren abgewägt worden.

Ob der Bebauungsplan rechtmäßig ist, lässt der BUND in einem Normenkontrollverfahren zum Oberverwaltungsgericht klären. Die mündliche Verhandlung ist für 16. Januar terminiert, wie das OVG auf Nachfrage mitteilte. Auch zu dieser Klage hatte der BUND einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz für die Linden gestellt, über den voraussichtlich nicht mehr eigens entschieden wird.

Elf von 14 Linden waren Anfang Oktober einen Tag nach Eingang des Eilantrags zum Bebauungsplan teilweise von der Gerst Massiv Bau gefällt worden. Das OVG hatte deshalb per einstweiliger Anordnung verfügt, dass keine weiteren Tatsachen geschaffen werden dürfen, bis im Eilverfahren entschieden ist. Die Baumreste werden gepflegt, die Kosten dafür stellt die Stadtverwaltung der Firma Gerst in Rechnung.

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