Neustadt Neustadt: Freiwillige Kooperation bei Wasserschutzgebiet gescheitert

Einer der Stadtwerke-Brunnen im Ordenswald.
Einer der Stadtwerke-Brunnen im Ordenswald.

Statt einer Ausweitung des Wasserschutzgebietes plante die Stadt eine freiwillige Kooperation. Aber das Umweltministerium hat Vorbehalte.

Der Plan der Stadt, auf eine Ausweitung des Wasserschutzgebietes zu verzichten und stattdessen auf eine freiwillige Kooperation mit der Bauern- und Winzerschaft zu setzen, ist gescheitert. Das Umweltministerium hat rechtliche Vorbehalte. Die Stadtwerke Neustadt fordern seit 2014 eine Neuausweisung des Wasserschutzgebietes, nach dem die bisherige Verordnung 2004 ausgelaufen war. Dazu hat sie Gutachten in Auftrag gegeben. Ein Entwurf der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hat das Konzept teilweise übernommen. Es sieht unter anderem eine Wasserschutzzone III B vor, die sich über fast die gesamte Innenstadt erstreckt. Das löste Proteste bei einzelnen Unternehmern aus, die Industrie- und Handelskammer und der Bauer- und Winzerverband übten Kritik. Deshalb verabschiedete der Stadtrat im Juli 2016 ein Konzept, in dem die SGD Süd als Obere Wasserschutzbehörde aufgefordert wurde, auf die Ausweisung der Schutzzone III B zu verzichten und stattdessen ein landwirtschaftliches Kooperationsmodell mit Beteiligung der Bauern- und Winzerschaft zu akzeptieren. Ähnlich wie in Maikammer sollte das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) dazu die Landwirte beraten. Doch daraus wird nichts, wie SGD-Präsident Klaus-Jürgen Seimetz erklärt. „Wir haben die Kooperation vom Umweltministerium prüfen lassen. Sie ist aus rechtlichen Gründen abgelehnt worden“, so der Leiter der Neustadter Behörde. Eine Rechtsverordnung könne nicht durch eine freiwillige Kooperation ersetzt werden. Außerdem wären von einer Vereinbarung mit dem Bauern- und Winzerverband nur 75 Prozent der betroffenen Fläche abgedeckt gewesen. Seimetz geht nun davon aus, dass 2018 die Wasserschutzzone III B mit minimalen Einschränkungen für bestehende Betriebe ausgewiesen wird: „Da sind dann zum Beispiel Tiefenbohrungen verboten.“ Er räumt aber auch ein, dass sich bei einer Verschärfung der gesetzlichen Regeln für die Wasserschutzzonen auf Bundesebene künftig weitreichendere Einschränkungen ergeben könnten. Stadtwerke-Geschäftsführer Holger Mück möchte die Nachricht nicht kommentieren. Die SGD sei Herr des Verfahrens. Er könne nur spekulieren, warum in Maikammer etwas möglich sei, was für Neustadt abgelehnt werde. „Vermutlich ist das eine Frage der Größenordnungen, aber es kann auch formale Gründe haben. Neustadt wollte die Kooperation an Stelle der Ausweisung des Wasserschutzgebietes, in Maikammer gibt es ein bestehendes Wasserschutzgebiet, das durch die Kooperation ergänzt wird“, so der technische Geschäftsführer der städtischen Tochtergesellschaft. Umweltdezernentin Waltraud Blarr ist derzeit krank und will sich erst nach Rücksprache mit Fachbereichsleiter Thomas Baldermann äußern. Oberbürgermeister Hans Georg Löffler ließ gestern ausrichten, er wolle sich erst mit Blarr abstimmen. Volker Lichti (CDU) und Werner Kerth (FWG), die beiden Stadtratsmitglieder, die sich maßgeblich für die Kooperation eingesetzt hatten, erfuhren durch die RHEINPFALZ vom Scheitern. Lichti, Vorsitzender der Ortsgruppe des Bauern- und Winzerverbandes, sprach von deutlichen Einschränkungen, die damit auf Neustadter Betriebe zukommen könnten. Um Spekulation zu verhindern, betont er, dass sein landwirtschaftlicher Betrieb darunter nicht falle, weil er in der Wasserschutzzone III A liege, für die es sowieso bereits höhere Auflagen gebe. Werner Kerth gab sich geschockt und überrascht zugleich: „Ich hätte erwartet, dass das anders kommuniziert wird.“ Er werde jetzt mit dem DLR Kontakt aufnehmen, um zu klären, was für Möglichkeiten es noch gebe, die Ausweisung zu verhindern.

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