Neustadt Neustadt: 50-Euro-Prämie für jeden zusätzlichen Schiri

Thorsten Braun, hier als Schiedsrichter-Beoachter bei einem Landesliga-Spiel in Geinsheim, nennt die Situation zur Anzahl der Sc
Thorsten Braun, hier als Schiedsrichter-Beoachter bei einem Landesliga-Spiel in Geinsheim, nennt die Situation zur Anzahl der Schiedsrichter im Verbandsbereich »schwierig«.

«Neustadt/Edenkoben.» Und wieder bleibt die Schiedsrichterkabine leer. Für viele Fußball-Mannschaften ist das der Alltag. Immer mehr Spiele, vor allem im Jugendbereich, können nicht mit Schiedsrichtern besetzt werden. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV) mit dem Konzept „Schiedsrichter-Soll“ die Anzahl der Unparteiischen pro Verein neu geregelt. Vereine sollen auf den Mangel an Unparteiischen aufmerksam gemacht und motiviert werden, mehr Schiedsrichter zu gewinnen.

1576 gemeldete Referees sind im Verbandsgebiet aktiv. Damit wird die geforderte Sollzahl von 1503 Unparteiischen übertroffen. Trotzdem schafft es der Verband nicht, alle Spiele zu besetzen – vor allem im Jugendbereich und in den unteren Herrenklassen. Das Problem: 42 Prozent der Vereine erfüllen die vom SWFV geforderte Anzahl von Schiedsrichtern nicht. Außerdem leiten rund 21 Prozent der Schiedsrichter (329) fünf oder weniger Partien pro Saison. Verbandslehrwart und Kreisschiedsrichter-Obmann Thorsten Gerhard Braun (TuS Maikammer) beschreibt die Situation als „schwierig“. Der Verband sah sich wegen dieser Entwicklung gezwungen, die Regelung zur Anzahl der Schiedsrichter pro Verein zu reformieren. Das Konzept „Schiedsrichter-Soll“ ist entstanden. Über ein Zwei-Säulen-Modell wird in Zukunft das Soll geregelt. Die Anzahl der Schiedsrichter (erste Säule) und die Anzahl der Spieleinsätze (zweite Säule) formen den Grundstock. Laut neuem Reglement muss jeder Verein mit einer Herrenmannschaft mindestens einen Schiedsrichter stellen. „Für zwei weitere Mannschaften ist ein zusätzlicher Schiedsrichter notwendig“, erklärt Braun. Ausgenommen sind Ü-Mannschaften sowie E-, F- und G-Jugend-Teams.

Zusätzlicher Anreiz

Die zweite Säule regelt die Anzahl der zu leistenden Spiele pro Schiedsrichter: So müssen je Mannschaft 25 Einsätze pro Saison erbracht werden. Ein Unparteiischer wird jedoch erst ab mindestens fünf Begegnungen je Spielzeit gewertet. Der SWFV gibt den Vereinen einen zusätzlichen Anreiz, das neue Soll einzuhalten. Für jeden Schiedsrichter, der dieses Soll übertrifft, zahlt der SWFV dem Verein eine Prämie von 50 Euro. Daneben sollen aber auch Sanktionen helfen, die notwendige Anzahl an Schiedsrichtern zu erreichen. Gestaffelt von der C-Klasse bis zur Bundesliga werden 100 bis 300 Euro pro fehlendem Schiedsrichter fällig. B- und A-Klasse-Vereine müssen 150 Euro zahlen. Dies betrifft in der laufenden Saison nur den „Grundschiedsrichter“ der Ersten Herrenmannschaft. „Ab der Spielzeit 2019/2020 soll die Regelung auf alle geforderten Schiedsrichter angewendet werden“, erklärt Braun.

Braun erkennt Verbesserungen

Die Umstellung und die Erhöhung der Anzahl der zu stellenden Referees pro Verein sollen jedoch keinen Nachteil für die Clubs darstellen. Deshalb wird in dieser Saison nur der erste Schiedsrichter berücksichtigt. „Wir wollen damit den Vereinen Zeit geben, um sich auf die Neuerungen einzustellen“, betont der Verbandslehrwart. Braun erkennt schon heute Verbesserungen: „Wir bemerken ein stärkeres Bemühen der Vereine, Schiedsrichter zu gewinnen.“ Im Vergleich zur alten Regelung müssten die Vereine heute mehr Unparteiische stellen. Vor der Reform sei lediglich die Spielklasse der Ersten Mannschaft berücksichtigt worden. Zuvor habe ein Verein der C-Klasse nur einen Schiedsrichter haben müssen. War die Erste Mannschaft in der Bezirksliga oder A-Klasse gemeldet, mussten drei Unparteiische abgestellt werden.

Vereinswechsel kann verweigert werden

Eine weitere Neuerung betrifft den Vereinswechsel eines Schiedsrichters: Dieser kann seitens des abgebenden Vereins verweigert werden. Dann muss dem abgebenden Club eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro gezahlt werden. „Damit versuchen wir die Vereine zu schützen. Die Entschädigung kann für eine mögliche Strafe verwendet werden, sollte der Verein das Soll dadurch nicht erfüllen können“, erklärt Braun.

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