Neustadt Nach allen Maßnahmen „hochwasserfrei“

Auch wenn der Rehbach hier ruhig fließt: Wenn er über die Ufer tritt, besteht derzeit noch Hochwassergefahr für Teile der Gemein
Auch wenn der Rehbach hier ruhig fließt: Wenn er über die Ufer tritt, besteht derzeit noch Hochwassergefahr für Teile der Gemeinde.

Nach den aktualisierten Hochwassergefahrenkarten, die das Umweltministerium jetzt veröffentlicht, sind immer noch weite Teile der Gemeinde als Überschwemmungsflächen ausgewiesen. Das erläuterte Ralf Schernikau vom Umweltministerium im Gemeinderat. Sobald die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt seien, würden die Gefahrenkarten laufend angepasst. Schernikau erläuterte die Erstellung von Hochwassergefahren vor dem Hintergrund der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Bereits 2012 sollten Überschwemmungsgebiete per Rechtsverordnung festgesetzt werden, die von einem 100-jährlichen Hochwasserereignis betroffen sind. Grundlage waren die Ergebnisse der Timis-Studie. Danach wären auch große Teile der bebauten Ortslage der Gemeinde betroffen gewesen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) hatte die Ausweisung des Überschwemmungsgebietes schließlich zurückgestellt, da die Gemeinde bezweifelte, dass die Timis-Daten richtig sind. Im Anschluss wurden Hochwasserschutzmaßnahmen beschlossen, von denen bis heute allerdings keine umgesetzt ist: die Verlegung des Rehbachs ab dem Hubertushof bis zur Kläranlage (soll nun 2019 realisiert werden), Hochwasserschutz für das Industriegebiet (in Planung durch die Gemeinde) und Maßnahmen am Rehbach zwischen Obermühle und Pfalzmühle, für die der Kreis Bad Dürkheim zuständig ist und noch keine Planungen vorliegen. Die Hochwasserkarten seien überprüft, aktuelle Hochwasserabflüsse errechnet, Vermessungen und neue hydraulische Berechnungen durchgeführt worden, so Schernikau. Für Haßloch sind weiter große Flächen bereits bei einem zehnjährlichen und noch ausgedehnter bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis betroffen, von einem Extremhochwasser auch Flächen darüber hinaus. Die SGD werde bei der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets die abgeschlossenen Maßnahmen berücksichtigen. Nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen werde in Haßloch kein Überschwemmungsgebiet mehr sein, so Schernikau. Dass die Versicherungswirtschaft wegen der neuen Hochwassergefahrenkarten ihre Versicherungsprämien anpasst, sei nicht wahrscheinlich, da es kaum einen Unterschied zu den bisherigen Karten gebe, antwortete Schernikau auf Anfrage von Willi von Lohr (HLL). Anders werde das möglicherweise sein, wenn die Maßnahmen umgesetzt sind. Die Karten würden laufend angepasst, aber die Verlegung des Rehbachs werde nur geringe Auswirkungen auf eine Verringerung des Überschwemmungsgebiets haben. Die Rehbachverlegung sei vorrangig ein Renaturierungsprojekt und werde als solches von der „Aktion Blau Plus“ durch das Umweltministerium gefördert, betonte Schernikau. Hochwasserschutz werde nur zu einem geringen Teil dadurch erreicht. Schernikau hatte diese Aussage bereits bei der Vorstellung des Prüfberichts im Kreistag und bei der Gemeinde im Februar 2017 gemacht. Hans Grohe (CDU) widersprach der Darstellung Schernikaus. Aus seiner Sicht sei die Verlegung für den Hochwasserschutz eine geeignete Maßnahme. Pia Werner (Grüne) forderte Schernikau auf, nochmals deutlich zu machen, dass die Rehbachverlegung nur geringen Einfluss auf den Hochwasserschutz habe. „Die Rehbachverlegung bringt marginal was“, sagte Schernikau. Laut Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) beginnt ein Fachbüro ab Mitte Januar mit der Erstellung eines örtlichen Hochwasserschutzkonzepts. Die Öffentlichkeit werde am Prozess beteiligt sein. Jede Gemeinde sollte mit einem Hochwasserschutzkonzept Vorsorge betreiben, antwortete Schernikau auf Nachfrage, ob eine Notwendigkeit dann noch gegeben sei, wenn Haßloch nach der Umsetzung der verschiedenen Projekte hochwasserfrei sei. Bei einem Extremhochwasser können viele Bürger betroffen sein, erläuterte Schernikau. Das Risiko sei immer da, durch den Klimawandel oder durch Starkregenereignisse. Jeder sei verpflichtet, wenn es möglich und zumutbar sei, selbst aktiv zu werden. Deshalb solle ein Hochwasserschutzkonzept erstellt werden. Dies sei förderfähig.

x