Neustadt „Möglichst konfliktfreies Miteinander“

Im Frühjahr 2016 hatte die Gemeinde das Anwesen in der Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 77 für 700.000 Euro gekauft. Nach dem Umbau sollen 50 bis 60 Personen dort wohnen können. Vor dem Hintergrund der damaligen Flüchtlingswelle sollten Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden, aber auch im Hinblick darauf, dass es kaum bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen gibt. Nach und nach will die Gemeinde deshalb die für Asylbewerber angemieteten Wohnungen zurückgeben. Gleichzeitig sollen Kosten gespart werden, denn der Quadratmeterpreis liege oft höher als die Nutzungsentschädigung durch den Kreis, und die Kosten für leerstehende Wohnungen verbleiben ganz bei der Gemeinde, so Sozialdezernent Ralf Trösch (SPD) im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Ursprünglich war geplant, die Einrichtung bereits Anfang 2017 in Betrieb zu nehmen, so Trösch. Die fehlende Baugenehmigung und die gestiegenen Anforderungen für den Brandschutz (für Einrichtungen über 50 Personen), aber auch die Schwierigkeit, Firmen mit freien Kapazitäten zu finden, verzögerten den Baubeginn bis Juli 2017. Sinkende Asylbewerberzahlen einerseits und der hohe Bedarf an Plätzen in Kitas zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung sowie die Umgestaltung des Pausenhofs der Schillerschule andererseits hätten kurzfristig die Prioritäten in der Bauverwaltung verschoben. Jetzt sind die Bauarbeiten „zu 99 Prozent fertig“, sagte Stefan Grohe von der Bauverwaltung. Der Kostenrahmen mit 330.000 Euro sei eingehalten worden, auch weil der Bauhof bei Abrissarbeiten und Entsorgung eingebunden war. Mehrkosten von etwa 60.000 Euro seien durch Brandschutzvorgaben und den Einbau einer Brandmeldeanlage verursacht. Wenn alle Arbeiten beendet seien, erfolge die Abnahme der barrierefreien Einrichtung durch die Kreisverwaltung. Es gibt weiterhin einen „Kümmerer“ mit einer Teilzeitstelle, ab Mitte Juni soll ein junger Mann im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes jeden Tag vor Ort sein. Allerdings: „Wir können nur Gebäudebetreuung leisten, keine Personenbetreuung“, so Rohr. Die Gemeinde müsse Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber und Obdachlose vorhalten, so Trösch zur Frage der Notwendigkeit der Einrichtung. Es gebe eine Ausnahmegenehmigung, da in dem Gewerbegebiet eigentlich keine Wohnungen zugelassen seien. Keiner könne vorhersagen, ob, wann und wie viele Flüchtlinge noch kommen. „Wenn wir die Mietverhältnisse auflösen, müssen wir andere Möglichkeiten schaffen, kurzfristig zugewiesene Menschen aufnehmen zu können“, so Trösch. Auch für Obdachlose werde die Gemeinde immer zwei bis drei Einheiten an Wohnraum vorhalten. Zwar weiche die Gemeinde mit der Unterbringung von 50 bis 60 Personen an einem Standort vom Konzept der dezentralen Unterbringung, das sich bewährt habe ab, so Trösch. Bei der Belegung seien viele Faktoren ausschlaggebend wie Familie oder Einzelperson, Alter und Geschlecht, Aufenthaltsstatus, Herkunftsland oder Alleinerziehende, um ein möglichst konfliktfreies Miteinander zu ermöglichen. Die Gemeinde habe eine Vereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren mit dem Kreis Bad Dürkheim. Für das rund 1000 Quadratmeter große Objekt zahle die Kreisverwaltung acht Euro pro Quadratmeter. Nach Ende der Laufzeit werde entschieden, ob die Vereinbarung verlängert werde. Für den Fall, dass die Einrichtung nicht voll ausgelastet wird, gibt es laut Rohr eine Finanzierungsgarantie (Ausfallbürgschaft) des Kreises. Die Gemeinde gehe aber nicht davon aus, dass diese zum Tragen kommen wird, da man mit einer vollen Auslastung rechnet. Mit der Inbetriebnahme der Unterkunft würden andere im Ort angemietete Objekte in den freien Markt zurückgeführt, sodass die Unterkunft mit der Zeit voll belegt sein werde. Und bei einer vollen Auslastung werde die Unterkunft (je nach Status des Bewohners) durch die Leistungen für Asylbewerber oder durch das Arbeitsamt bezahlt.

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