Neustadt Mehr Möglichkeiten im „K 4“

Attraktives Ambiente: der Innenhof des Kulturvierecks.
Attraktives Ambiente: der Innenhof des Kulturvierecks.

Auch der Hof des „K 4“ mit seinem typisch pfälzischen Ambiente soll für die Vermietung an Privatpersonen und gewerbliche Nutzer freigegeben werden. Zuvor muss die Verwaltung aber erst die umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen klären. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschluss hat sich in der jüngsten Sitzung einstimmig bei zwei Enthaltungen dafür entschieden, dass die Verwaltung eine erweiterte Nutzung des Ensembles „K 4“ prüft. Um den Innenhof des Ältesten Hauses und das Bürgerhaus gemeinsam zu vermieten, sei zunächst die Klärung der umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen notwendig, da das Bürgerhaus in der Gillergasse 14 ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) sei, das Älteste Haus, Gillergasse 11, allerdings nicht. Das habe die Verwaltung bei der steuerrechtlichen Vorprüfung festgestellt, sagte der Erste Beigeordnete Tobias Meyer (CDU). In einem weiteren Schritt müssten dann die Benutzungs- und die Entgeltordnung geändert werden. Wie berichtet, hatten CDU und SPD in einem gemeinsamen Antrag vorgeschlagen, den Innenhof des Kulturvierecks in der Gillergasse stärker zu nutzen und den Hof des Ältesten Hauses auch für die Vermietung an Privatpersonen und gewerbliche Nutzer freizugeben. Durch die Ausweitung der Nutzergruppen könnten die laufenden Kosten des Kulturvierecks weiter gedeckt werden. Außerdem könne auf diese Weise auch dem steigenden Interesse entgegengekommen werden, das gesamte Ensemble zu nutzen, begründeten CDU und SPD ihren Antrag. Derzeit wird der Innenhof, also der Bereich zwischen Ältestem Haus, Museumsbistro und großem Saal, nur Haßlocher Vereinen und Institutionen (zum Beispiel Sängervereinigung, Kulturverein, Obst- und Gartenbauverein) zur Vermietung zur Verfügung gestellt. Zukünftig soll der Innenhof auch für die Vermietung für Privatpersonen und gewerbliche Nutzer freigegeben werden. Probleme, die bei der getrennten Nutzung von Bürgerhaus und Hof des Ältesten Hauses gelegentlich auftreten, könnten so auch vermieden werden. Die bisherige Nutzungsentgeltordnung könne angepasst und das Angebot für weitere Nutzergruppen geöffnet werden. Den Innenhof des Kulturvierecks verstärkt nutzen bedeute auch, „Orte der Begegnung schaffen“. Nach Vorstellung der CDU und SPD soll der Innenhof von allen vier Nutzergruppen (Privatpersonen aus Haßloch; örtliche Vereine, Parteien, Wohlfahrtsverbände; gewerbliche Nutzer; auswärtige Vereine und Privatpersonen) in einer Kombination mit der Anmietung des großen Saals im Kulturviereck gemietet werden können. Wenn die umsatzsteuerrechtlichen Fragen geklärt sind, muss die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturviereck entsprechend geändert werden. CDU und SPD hatten die folgenden Aufschläge für die Benutzung des Innenhofs vorgeschlagen: •Privatpersonen aus Haßloch: Tagespreis 100 Euro/Stundenpreis 40 Euro •örtliche Vereine, Parteien, Wohlfahrtsverbände: 50/25 Euro •gewerbliche Nutzer: 200/80 Euro •auswärtige Vereine und Privatpersonen: 150/60 Euro.

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