Neustadt Kreisrechtsausschuss weist Widerspruch gegen Erschließungskosten in Iptestal zurück

In der Ortsstraße in Iptestal wurde die Straßenerneuerung als Ausbau eingestuft, in der Stichstraße dagegen als Erschließung.  F
In der Ortsstraße in Iptestal wurde die Straßenerneuerung als Ausbau eingestuft, in der Stichstraße dagegen als Erschließung.

Die Ortsstraße in Iptestal (Lambrecht, Kreis Bad Dürkheim) ist komplett erneuert worden. Die Erneuerung gilt als Ausbau, das ist die Sanierung einer bestehenden Straße. Bei einer kleinen, zur Ortsstraße gehörenden Stichstraße hat die Verwaltung die Arbeiten als Erschließung eingestuft – als erstmalige Herstellung einer Straße. Dagegen hat ein Anwohner der Stichstraße Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde nun vom Kreisrechtsausschuss in Bad Dürkheim zurückgewiesen.

Die Stadt übernimmt 25 Prozent der Kosten



Bei einer Erschließung müssen die Anlieger immer 90 Prozent der anfallenden Kosten zahlen, die restlichen zehn Prozent übernimmt die Gemeinde. Bei einem Ausbau wird der Anteil der Gemeinde je nach der Bedeutung der Straße für den öffentlichen Verkehr festgelegt. Der Stadtrat Lambrecht hat entschieden, dass die Stadt 25 Prozent der Kosten für den Ausbau der Ortsstraße in Iptestal übernimmt.

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