Neustadt Kreis und Ditib einigen sich

Ob diese Moschee in der Hans-Sachs-Straße entstehen wird, wird das Baugenehmigungsverfahren des Landkreises Germersheim zeigen.
Ob diese Moschee in der Hans-Sachs-Straße entstehen wird, wird das Baugenehmigungsverfahren des Landkreises Germersheim zeigen. Ditib geht eigenen Angaben zufolge mit seinen Modifizierungen auf die entdeckten Genehmigungsmängel der nicht mehr gültigen Baugenehmigung ein.

Ditib klagte gestern vor dem Neustadter Verwaltungsgericht gegen den Abhilfebescheid der Kreisverwaltung. Mit diesem Bescheid wurde die Baugenehmigung für eine Moschee widerrufen. Die türkische Religionsgemeinschaft wollte mit der Klage erreichen, dass die Baugenehmigung, die gravierende Mängel aufweist, wieder gültig wird. Das Verwaltungsgericht weist einen anderen Weg auf.

Nach weit über einstündiger Verhandlung einigten sich Ditib Germersheim und die Kreisverwaltung Germersheim gestern vor dem Neustadter Verwaltungsgericht darauf, dass Ditib seine Klage gegen den Aufhebungsbescheid zurückzieht. Dafür nimmt die Kreisverwaltung das Baugenehmigungsverfahren zum Bau einer Moschee in der Hans-Sachs-Straße wieder auf, und zwar zu dem Zeitpunkt vor der Baugenehmigung. Ditib hat somit die Chance, die vom Neustadter Verwaltungsgericht entdeckten Mängel bei der Baugenehmigung (Urteil 2016), die vom Oberverwaltungsgericht (OVG, Januar 2017) bestätigt wurden, abzustellen. Damit gibt es keine gültige Baugenehmigung. Wird diese am Ende des quasi neuen Verfahrens erteilt oder versagt, können dagegen wieder Rechtsmittel eingelegt werden, verdeutlicht Thomas Butzinger, Vorsitzender Richter der 4. Kammer des Neustadter Verwaltungsgerichts. Der Verein Ditib Türkisch Islamische Gemeinde Germersheim unterhält seit vielen Jahren in Germersheim eine kulturelle und religiöse Versammlungsstätte. 1990 erfolgte ein Umzug in die Hans-Sachs-Straße. Für das Grundstück wurde im November 2012 eine Baugenehmigung für den Neubau einer Moschee erteilt, aber nie genutzt. Stattdessen will Ditib auf dem 3424 Quadratmeter großen Nachbargrundstück eine Moschee mit Nebengebäude errichten. Am 8. Juli 2016 genehmigte der Kreis Germersheim den beantragten Neubau der Moschee. Gegen diese Baugenehmigung legte die Stadt Germersheim Widerspruch ein und wandte sich mit einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ans Verwaltungsgericht. Die Stadt hielt die Baugenehmigung wegen erheblicher Mängel für rechtswidrig und das Bauvorhaben für nicht gebietsverträglich. Das Verwaltungsgericht gab dem Eilrechtsschutzantrag statt. Das OVG bestätigte die Entscheidung und wies die Ditib-Beschwerde damals zurück. Das OVG teilte die Auffassung der Vorinstanz, dass die Baugenehmigung mangels hinreichender Bestimmtheit nicht den Schluss zulasse, „dass die genehmigte Nutzung mit den bauleitplanerischen Festsetzungen vereinbar“ sei. In dem durch den Bebauungsplan festgesetzten „besonderen Wohngebiet“ seien kirchliche, kulturelle und soziale Bauten zulässig, doch nur, soweit sie mit Wohnnutzung vereinbar seien. „Angesichts der Größe der genehmigten Moschee könne ohne nähere Eingrenzung der Nutzerzahl und der Nutzungszeiten auch unter Berücksichtigung der Vorbelastungen im fraglichen Gebiet nicht ausgeschlossen werden, dass die zugelassene Nutzung mit der vorhandenen Wohnnutzung nicht vereinbar sei“, begründete das OVG seine Entscheidung. Das Bauvorhaben biete mit einer Nutzfläche von 2318 Quadratmetern und Gebetsflächen von 488 und 253 Quadratmetern einem großen Nutzerkreis Platz. Ditib klagte nun gegen den sogenannten Abhilfebescheid, mit dem die Baugenehmigung aufgehoben worden war, und begründete dies damit, dass die modifizierte Nutzungsänderung nicht berücksichtigt worden war. Mit dieser veränderten Nutzung, die auf den Urteilen der Verwaltungsgerichte beruhe, schaffe man Ditib zufolge die bestehenden Bedenken aus der Welt. Wird der Abhilfebescheid vom Gericht aufgehoben, wird die erteilte Baugenehmigung wieder wirksam. „Wir können nicht einen Abhilfebescheid zurücknehmen und eine mangelhafte Baugenehmigung wirksam werden lassen“, sagte Butzinger. Und darin liegt Butzinger zufolge das Problem. Hebe das Gericht den Bescheid auf, werde eine Baugenehmigung wirksam, die voller Mängel sei. Dagegen würden seitens der Stadt Germersheim sicherlich Rechtsmittel eingelegt, befürchtet Butzinger. Alles ziehe sich in die Länge. Sein Stellvertreter, Bender, Richter am Verwaltungsgericht, machte den Vorschlag, die Unterlagen mit den Modifizierungen zum Baugenehmigungsverfahren zu geben, das Verfahren vor der Baugenehmigung wieder aufzunehmen. Somit könne eine erneute Abwägung erfolgen und eine Baugenehmigung erteilt werden oder nicht. Voraussetzung ist jedoch, verdeutlichte Butzinger, dass Ditib seine Klage zurückzieht und der Kreis einverstanden ist. Darauf einigten sich letztlich die Beteiligten. Die Verfahrenskosten trägt Ditib.

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