Neustadt Haßloch: Gemeinde wehrt sich gegen Zuweisung eines verurteilten Asylbewerbers

Die Gemeinde Haßloch behält sich vor, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier in die Berufung zu gehen. Foto: mehn
Die Gemeinde Haßloch behält sich vor, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier in die Berufung zu gehen.

Die Gemeinde Haßloch legt vorsorglich Rechtsmittel gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier ein, das die Kommune dazu verpflichtet, einen wegen Sexualdelikten verurteilten Asylbewerber aus Somalia unterzubringen. Die Gemeinde hatte gegen die Zuweisungsentscheidung des Kreises Bad Dürkheim geklagt. Am Montag war bekannt geworden, dass das Gericht die Klage unter anderem mit der Begründung abgewiesen hatte, dass die Unterbringung von Asylbewerbern eine Pflichtaufgabe von Kommunen sei. Außerdem werde die kommunale Selbstverwaltung Haßlochs nicht verletzt.

Rechtsmittel zur Fristwahrung



Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) teilte am Dienstagmorgen mit, dass sich Haßlochs Verwaltungsspitze im Beigeordnetengespräch darauf verständigt habe, zur Fristwahrung innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz die Zulassung der Berufung zu beantragen. Innerhalb von zwei Monaten muss die Berufung - wenn sie zugelassen wird - begründet werden. In der ersten Sitzung nach der Sommerpause wird der Hauptausschuss entscheiden, ob der juristische Streit vor dem OVG weitergeführt werden soll.

Lorch: Praxis der Unterbringung überprüfen



Die Erfolgsaussichten einer weiteren Klage schätzt Lorch zwar nicht allzu hoch ein. Aber die Gemeinde wolle mit ihrem Vorgehen auch erreichen, dass die Praxis der Unterbringung von straffällig gewordenen Asylbewerbern überprüft wird. Kreis und Gemeinde hatten in der Vergangenheit unabhängig von der gerichtlichen Auseinandersetzung erklärt, dass sie am selben Strang ziehen und in solchen Fällen Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz erwarten.

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