Neustadt Haßloch: Bauamt prüft Antrag für Logistikzentrum

Auf dem Gelände im Industriegebiet Süd will ein US-Investor ein Logistikzentrum mit bis zu 768 Lkw-Bewegungen täglich bauen.
Auf dem Gelände im Industriegebiet Süd will ein US-Investor ein Logistikzentrum mit bis zu 768 Lkw-Bewegungen täglich bauen.

„Entscheidungen werden nicht willkürlich getroffen, sondern auf der Grundlage von Fakten im Rahmen der Gesetze“: Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU) widerspricht der Aussage des Vereins „Bürgerengagement“, der Vertrauensverlust in Politik und Behörden werde immens sein, wenn das Logistikzentrum kommt.

Der Verein „Bürgerengagement Haßloch“ hatte vor knapp zwei Wochen Landrat Ihlenfeld einen Offenen Brief mit einer Reihe von Fragen zum Thema Logistikzentrum geschickt und um öffentliche Beantwortung gebeten. Außerdem hatte der Verein Kritik am Verhalten der Kreisverwaltung Bad Dürkheim gegenüber dem Investor geübt und erklärt, die Glaubwürdigkeit der Verwaltung und Behörden habe in diesem Verfahren bereits großen Schaden genommen.

Bauamt prüft jeden Antrag

Ihlenfeld weist in seiner Antwort darauf hin, dass der Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen geprüft werde. Erst dann werde entschieden, ob er genehmigt wird oder nicht. Kein Antrag werde ohne Prüfung abgelehnt: „Wir sind zu Objektivität und Recht und Gesetz verpflichtet.“ Nach den Vorgaben des derzeit gültigen Bebauungsplans sei das Objekt, was die bautechnischen Planungen wie Breite oder Höhe angeht, genehmigungsfähig. Ob das Objekt insbesondere in Bezug auf die Verkehrsbelastung und andere öffentliche Belange genehmigt werden könne, müssten das Gutachten und die Stellungnahmen der Fachbehörden zeigen. Das Bauamt prüfe jeden Antrag gewissenhaft. Erfülle ein Vorhaben alle rechtlichen Bedingungen, habe ein Antragsteller einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung, so Ihlenfeld: „Dies gilt für eine Familie, die ihr Haus gesetzeskonform umbauen möchte und eine Genehmigung erhält, obwohl der Nachbar das Vorhaben verhindern möchte, ebenso wie für einen Großinvestor.“ Wenn jemand die Richtigkeit einer Entscheidung anzweifle, stehe ihm immer der Rechtsweg offen: „Genau das zeichnet unseren Rechtsstaat aus. Entscheidungen werden nicht willkürlich getroffen, sondern in Beteiligung mehrerer Fachbehörden.“

Mögliche Ablehnungsgründe wurden genannt

„Es gab keinen Kontakt zum Investor, bis der Bauantrag eingereicht wurde“, so Ihlenfeld. Es habe auch keinerlei Vorgespräche gegeben. Nach dem Einreichen des Bauantrags sei dem Antragsteller deutlich gemacht worden, dass es auch Gründe wie eine zu hohe Verkehrsbelastung geben könne, die eine Ablehnung des Bauantrags zur Folge haben könnten. „Zugeständnisse vorab“ seien dem Investor nicht gemacht worden. Warum erst jetzt ein Verkehrsgutachten vom Investor gefordert werde, erklärt Ihlenfeld damit, dass die Prüfung eines Bauantrags in dieser Dimension nicht an einem Tag abgeschlossen sei. Es sei daher üblich, dass nicht direkt nach Eingang des Antrags, sondern möglicherweise erst Wochen später bestimmte Gutachten nachgefordert werden. Dies gelte erst recht, wenn wie im vorliegenden Fall bis heute noch keine Klarheit über die konkrete Nutzung und den Warenumschlag vorliege. „Solange ein Antrag in der Bearbeitung ist, ist nichts entschieden“, betont der Landrat.

Detailliertes Verkehrsgutachten notwendig

Nach Ansicht des Vereins „Bürgerengagement“ hätte das Bauvorhaben ohne Weiteres sofort abgelehnt werden können, weil dessen Erschließung nicht gesichert sei. Dazu erklärt Ihlenfeld, dass das Verkehrsgutachten notwendig sei, um festzustellen, ob die Erschließung ausreichend gesichert sei. Kein Antrag könne ohne jegliche Prüfung aufgrund von Annahmen abgelehnt werden. Es liege im Ermessen des Investors, wann er ein Gutachten vorlegt, so Ihlenfeld zur Frage, ob er „auf Zeit spielt und die Baugenehmigung verzögert bis nach der Kommunalwahl im Mai“. Bevor nicht alle Unterlagen vorliegen, könne der Antrag nicht weiterbearbeitet werden, so Ihlenfeld. Wenn ein Bauherr eine schnelle Entscheidung wolle, habe er selbst dafür zu sorgen, alle Unterlagen so schnell wie möglich beizubringen. Bevor kein detailliertes Verkehrsgutachten mit Darstellung der zu erwartenden Verkehrsströme vorliege, sei die künftige Straßenbelastung nicht festzustellen. Inwieweit durch den durch das Logistikzentrum bedingten Verkehr welche Straßen wie beschädigt werden und welche Kosten dies eventuell verursachen könnte, stehe deshalb momentan noch nicht fest.

Rodung erst im Nachhinein bekannt

Zum Punkt der finanziellen Risiken führt der Landrat aus, dass der Investor bei einer Ablehnung des Bauantrags Rechtsmittel einlegen und durch alle Instanzen gehen könne. Damit verbundene Kosten der Verteidigung müsste der Kreis bei einer falschen Entscheidung tragen. Ihlenfeld: „Sollten wir den Bauantrag ablehnen, dann tun wir dies nach sorgfältiger Prüfung und nach unserer Rechtsauffassung. Sollte der Investor dann Widerspruch einlegen und müssen im Anschluss die Gerichte entscheiden, wäre dies ein Risiko, das wir in Kauf nehmen, wie wir es auch in anderen Fällen tun.“ Schadensersatzforderungen gegen die Kreisverwaltung aufgrund abgelehnter Bauanträge seien „nicht üblich, da keine willkürlichen Entscheidungen getroffen werden“. Dass vor dem 1. Oktober am Rehbachufer wesentlich mehr gerodet worden sei als von der SGD Süd genehmigt, sei der Kreisverwaltung (Untere Naturschutzbehörde) erst im Nachhinein bekannt geworden. Das sei ein Verstoß gegen den Bebauungsplan, nach dem der Uferbewuchs am Rehbach hätte erhalten werden müssen – zu ahnden von der Gemeinde Haßloch. Der Kreis prüfe außerdem, ob es sich um einen nicht genehmigten Eingriff in Natur und Landschaft handle, also eine naturschutzrechtliche Ordnungswidrigkeit. Sicher werde diese nicht erlaubte Rodung eine Konsequenz für den Investor haben: ein Bußgeld und die Forderung, am Ufer nachzupflanzen.

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