Neustadt Gerst Recycling GmbH: Machtwort in Sachen Kündigung?

Abgedeckt, auch wenn der Wind den Planen öfter zusetzt: jene Stelle, wo der gefährliche Sondermüll entdeckt worden war.
Abgedeckt, auch wenn der Wind den Planen öfter zusetzt: jene Stelle, wo der gefährliche Sondermüll entdeckt worden war.

Im Mai hatte der Stadtrat Oberbürgermeister Marc Weigel das Mandat erteilt, den Pachtvertrag mit der Gerst Recycling GmbH für das Abfallwirtschaftszentrum in der Branchweilerhofstraße außerordentlich und fristlos zu kündigen. Die Begründung: Wegen mutmaßlich weiterer Mengen illegal in die Altdeponie Haidmühle eingebauten Abfalls sei das Vertrauen massiv gestört. Bislang hat Weigel nicht gekündigt. Das könnte sich jetzt ändern.

In der vergangenen Woche haben alle Fraktionen noch einmal Tacheles geredet. Nicht ohne Grund wird deshalb heute im Stadtrat erstmals öffentlich über die Causa Abfallwirtschaftszentrum und Gerst diskutiert. Es ist der Fund von illegal entsorgtem gefährlichem Sondermüll in der Altdeponie Mitte September, der für die Stadtpolitik das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Zwar sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht abgeschlossen, zudem ist ein kaum kalkulierbares finanzielles Risiko mit allem verbunden, doch könnte der Stadtrat den Oberbürgermeister auffordern, Nägel mit Köpfen zu machen. Möglicherweise wird Weigel das auch selbst vorschlagen. Bislang hatte er das Ergebnis der Staatsanwaltschaft abwarten wollen, gerade wegen des finanziellen Risikos. Es geht um mögliche Schadenersatzansprüche der Firma Gerst, falls die Justiz zu einem anderen Ergebnis als erwartet kommen sollte, oder darum, wer die Kosten für die beschädigte Deponie und deren weitere Sanierung übernimmt. Mittlerweile sind deswegen auch neue Rechtsanwälte aus Köln mit im Stadtboot. Die Kündigungsfrist ist zwar verstrichen, doch tickt die Uhr neu, wenn es zu weiteren Vorfällen kommt, wie durch den Sonderabfall-Fund geschehen.

Pachtvertrag ist schwierig

Das finanzielle Risiko wäre aus Sicht der Stadtpolitik zumindest etwas abgefedert, wäre nicht die Stadt, sondern Gerst von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd als Betreiber des Abfallwirtschaftszentrums eingestuft worden. Denn dann hätte das Unternehmen eine Sicherheitsleistung in Millionenhöhe hinterlegen müssen. Das dies weder früher noch heute geschehen sei, könnte sich nun rächen, so die Befürchtung. Schwierig ist die Kündigung, weil der Pachtvertrag schwierig ist. Wie berichtet, wäre der alte Vertrag zwischen Stadt und Gerst Ende 2009 ausgelaufen. Damals dachten noch alle Beteiligten – Stadt, Gerst, SGD – dass bald Baurecht für jene Anlagen, Beispiel Teerhalle, im Abfallwirtschaftszentrum geschaffen wird, für die eine Genehmigung gemäß Immissionsschutzgesetz fehlte. Daher wurde der Vertrag von beiden Seiten einvernehmlich gekündigt und eine Übergangsregelung ohne Kündigungsklausel getroffen, mutmaßlich mit dem Ziel, alles zu ordnen und einen neuen Vertrag zu schließen, sobald die Genehmigungen vorliegen. Baurecht wurde aber nie geschaffen, und damit sind die Anlagen bis heute nicht genehmigt und mittlerweile auch stillgelegt. An der Übergangsregelung indes wurde auch nichts geändert. Insofern zieht sich die Stadt bisher darauf zurück, wegen des zerrütteten Vertrauensverhältnisses zumindest außerordentlich und fristlos kündigen zu können. Ob das stimmt und ob es weitere Möglichkeiten gibt, bewerten Juristen unterschiedlich.

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