Neustadt Gemeinde freut sich über Geldsegen

Soll attraktiver gestaltet werden: der Schulhof der Schillerschule.
Soll attraktiver gestaltet werden: der Schulhof der Schillerschule.

Die Gemeinde muss etwa 74.000 Euro zu den Arbeiten beisteuern. Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) betonte in der Ratssitzung, dass die Kosten für die geplanten Arbeiten bisher nur geschätzt seien. Fest stehe jedoch die Höhe des Zuschusses. Der Landkreis hat aus dem Investitionsprogramm des Landes rund 5 Millionen Euro bekommen. Davon behält der Landkreis für Arbeiten an denjenigen Schulen, bei denen er Träger ist, etwa 2,2 Millionen Euro. 2,8 Millionen Euro werden an die Gemeinden im Kreis verteilt. Die Verteilung erfolge entsprechend der Anzahl der Schüler, die die Schulen besuchen, bei denen die Gemeinden Träger sind, erläuterte Lorch. Haßloch bekomme von allen Gemeinden im Kreis den höchsten Betrag. Im Ost-, Süd- und Westschulhaus der Schillerschule sollen die Lampen durch LED-Leuchten ersetzt werden. Außerdem soll die Beleuchtung in der Sporthalle erneuert und einige weitere technische Arbeiten ausgeführt werden. Die dafür anfallenden Kosten werden auf 643.000 Euro geschätzt. Für die Sanierung des Schulhofs sind 36.000 Euro eingeplant. Wann die Arbeiten ausgeführt werden sollen, ist noch vollkommen offen. Zwar sei klar, dass die Gemeinde das Geld bekommt, doch müsse erst noch ein offizieller Förderantrag mit einer Auflistung der geplanten Arbeiten und der geschätzten Kosten erstellt werden, so Lorch. Erst wenn dieser bewilligt ist, könne mit der konkreten Planung begonnen werden. Die Gemeinde hat bis Ende 2022 Zeit, ihr Vorhaben in die Realität umzusetzen. Über 2 Millionen Euro mehr Gewerbesteuern als erwartet Die Gemeinde hat 2017 rund 2,1 Millionen Euro mehr an Gewerbesteuer eingenommen als erwartet. Grund dafür sei vor allem, dass ein Betrieb aufgrund einer Prüfung durch das Finanzamt für die Jahre 2009 bis 2013 „zu einer hohen Gewerbesteuernachzahlung verpflichtet wurde“, die 2017 eingegangen sei, wie die Verwaltung mitteilte. Aufgrund der höheren Einnahmen muss die Gemeinde für das Jahr 2017 rund 397.000 Euro mehr an Gewerbesteuerrumlage zahlen. Die Ratsmitglieder stimmten zu, dass dieser Betrag nachträglich in den Haushalt 2017 eingestellt wird. Der Etat weist nach Angaben der Verwaltung einen Überschuss von etwa 3 Millionen Euro aus. Der Haushaltsplan hatte ein Defizit von etwa 162.000 Euro vorgesehen. In dem ursprünglichen Entwurf war man von einem Defizit von etwa 925.000 Euro ausgegangen. Die rund 3 Millionen Euro seien der Betrag, der übrig bleibt, nachdem rund 4,75 Millionen Euro, die für 2017 für verschiedene Maßnahmen im Haushalt eingeplant gewesen waren, aber aus unterschiedlichen Gründen nicht ausgegeben wurden, auf das Haushaltsjahr 2018 übertragen wurden, erläuterte Lorch auf eine Frage von Gerd Amrhein (HLL). Die 4,75 Millionen Euro setzen sich aus einer Vielzahl verschiedener Positionen zusammen. Mit 2,7 Millionen Euro entfällt der größte Anteil auf Investitionen, die vorgesehen waren, aber entweder nicht ausgeführt wurden oder noch nicht fertig sind. Mit knapp 541.000 Euro sei hier die inzwischen begonnene Erweiterung der Park-and-ride-Anlage am Bahnhof die größte Position, so Lorch. Weitere größere Beträge sind unter anderem 185.000 Euro für die Erschließung des geplanten Baumarkts im Gewerbegebiet Nord, die allerdings durch den Erschließungsbeitrag des Unternehmens wieder ausgeglichen werden sollen, 229.000 Euro für die Sanierung des Paulusheims sowie 145.000 Euro für die Asylbewerberunterkunft in der Gottlieb-Duttenhöfer-Straße. Die Liste enthält auch viele kleine Positionen. 13.000 Euro für Smartboards für die Ernst-Reuter-Schule und die Schillerschule, 20.000 Euro für Stühle für die Schillerschule sowie 31.500 Euro für die Präsentation der Suiseki-Sammlung sind drei von zahlreichen Beispielen für Ausgaben, die von den Gremien beschlossen, von der Verwaltung aber noch nicht umgesetzt wurden. In dem Betrag, der vom Haushalt 2017 auf den Haushalt 2018 übertragen wurde, sind außerdem unter anderem 108.000 Euro enthalten, die durch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge bereits eingenommen, aber noch nicht ausgegeben wurden. Außerdem Rückstellungen für nicht ausgeführte Instandhaltungen sowie im laufenden Haushalt vorgesehene Ausgaben, die nicht erforderlich waren oder die von der Verwaltung nicht erledigt wurden.

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