Neustadt Es besteht noch Beratungsbedarf

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat eine Entscheidung zur Energieversorgung in den geplanten Neubaugebieten, die in einem Antrag der FWG-Fraktion angeregt worden war, vertagt. Zunächst soll sich der Bau-, Verkehrs- und Entwicklungsausschuss damit befassen.

Die Freie Wählergruppe hatte in ihrem Antrag gefordert, dass auf einen Anschluss- und Benutzungszwang an eine zentrale Wärmeversorgung verzichtet wird und alternative Heizformen zugelassen werden. Begründet wurde der Antrag damit, die Erfahrung im Neubaugebiet „Südliche Rosenstraße, westliche Erweiterung, Abschnitt I“ zeige, dass selbst der Anschluss- und Benutzungszwang nicht zur rentablen Umsetzung eines Blockheizkraftwerkes führe, insbesondere wegen des Baus von Niedrigenergiehäusern. Außerdem werde durch die Vorgabe eines Energieträgers die Möglichkeit ausgeschlossen, einen Alternativanbieter zu wählen. Die FWG-Fraktion beantragte deshalb, auf einen Anschluss- und Benutzungszwang bei der Energieversorgung für alle Neubaugebiete und speziell für das Gebiet „Südlich der Rosenstraße, westliche Erweiterung, Teilgebiet II“ zu verzichten. In jedem Haus solle die Heizung mit alternativen oder regenerativen Energien möglich sein. Bezüglich der Wärmeversorgung des Neubaugebietes „Südlich der Rosenstraße, Teilplan I“ verweist die Gemeindeverwaltung darauf, dass dort gemäß der Satzung vom Februar 2009 ein Anschluss- und Benutzungszwang bestehe. Wie mehrfach berichtet (zuletzt am 4. November), gibt es in diesem Baugebiet seit Jahren Proteste von Haus- und Wohnungsbesitzern gegen die Nahwärmeversorgung und den Benutzungszwang, weil die Nahwärme viel teurer als andere Varianten der Energieversorgung sei. Wegen der fortgeschrittenen Planung des zweiten Bauabschnittes „Südlich der Rosenstraße, Teilplan II haben sich die Gemeindewerke Haßloch bereits mit der Frage beschäftigt, ob die Nahwärmeversorgung entsprechend ausgeweitet werden soll. In der Aufsichtsratssitzung der Gemeindewerke im Juni wurde dann der Beschluss gefasst, für die Wärmeversorgung im zweiten Bauabschnitt keine zentrale Lösung zu realisieren (wir berichteten). Ein Gutachten, das die Gemeindewerke in Auftrag gegeben hatten, war zu dem Ergebnis gekommen, dass Nahwärme inzwischen nicht mehr die wirtschaftlichste Art der Energieversorgung sei. Die Gemeindewerke wollen das Strom- und Gasnetz ausbauen, um eine dezentrale Versorgung der zukünftigen Anwohner zu ermöglichen. Alternative Heizformen seien zulässig und würden nicht eingeschränkt, so die Verwaltung. Dies könne durch Festsetzung im Bebauungsplan auch nicht geregelt werden. Für weitere Wohnbaugebiete müsse die Diskussion über eine zentrale Wärmeversorgung zum gegebenen Zeitpunkt unter aktuellen Gesichtspunkten geführt werden. Ein Beschluss über den Verzicht auf den Anschluss- und Benutzungszwang für das Neubaugebiet „Südlich der Rosenstraße II“ und die Vorgehensweise bei den folgenden Neubaugebieten wurde aufgeschoben. Die Angelegenheit wurde in den Bau-, Verkehrs- und Entwicklungsausschuss als zuständiges Gremium zur Vorberatung verwiesen. Diese Entscheidung fiel einstimmig.

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