Neustadt Bergmann will die Jahnplatz-Verträge sehen

Olaf Bergmann, Vorstandsmitglied der Ortsgruppe Neustadt des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND), fordert von der Stadt die Offenlegung der Verträge mit der Baufirma Gerst für den Jahnplatz in Lachen-Speyerdorf. Er beruft sich aufs Landestransparenzgesetz und hat sich bei seiner Antrag vom Landesdatenschutzbeauftragten beraten lassen.

„Auch Verträge zwischen Privaten und der öffentlichen Hand müssen offengelegt werden“, begründet der Vorsitzende des Kulturvereins Projekt 51, der an einem Alternativkonzept für den Jahnplatz arbeitet, seinen Antrag, der vom BUND unterstützt werde. Einen solchen Antrag will er auch dann stellen, wenn die Stadt einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor für das Sulo-Gelände abgeschlossen hat. Hier gehe er gemeinsam mit der Interessensgemeinschaft Branchweiler vor. Das 2016 eingeführte Landestransparenzgesetz verpflichtet Kommunen, auch Verträge mit Privaten offenzulegen – allerdings nicht, wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse dabei offenbart werden müssen. Nach Angaben des städtischen Rechtsamtsleiters Andreas Bauer ist mit Bergmanns Antrag ein Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt worden. Die Beteiligten, unter anderem die Firma Gerst als Investor für das Baugebiet, würden angeschrieben, ob sie Bedenken gegen eine Veröffentlichung hätten. Danach entscheide die Verwaltung. Es gebe drei Möglichkeiten: Offenlegung, teilweise Offenlegung der Verträge mit geschwärzten Stellen und eine Ablehnung des Antrags. Erst wenn der Bescheid der Stadt dann rechtskräftig sei, würden die freigegebenen Vertragsbestandteile auf der Transparenzplattform des Landes im Internet veröffentlicht. Bauer geht davon aus, dass noch im November über den Antrag entschieden wird. Unterdessen gehen bereits zwei Beteiligte des Verfahrens mit juristischer Hilfe einer Heidelberger Rechtsanwaltskanzlei gegen den Antrag von Olaf Bergmann vor: die Gerst Massivbau GmbH und die TuS Lachen-Speyerdorf, die wegen der Sportplatzverlegung ebenfalls ein Vertragspartner der Stadt ist. Die Stellungnahmen der Kanzlei sind auch Bergmann zugegangen. Der Anwalt von Gerst und der TuS verweist auf die im Januar eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Ungeachtet dessen sieht er bei einer möglichen Offenlegung die Geheimhaltungsverpflichtung und den Schutz personenbezogener Daten nicht gewahrt. Eine Veröffentlichung diene nur dem Eigeninteresse von Bergmann. Bergmann selbst und ein mit ihm assoziiertes Architekturbüro würden sich von dem Projekt Aufträge versprechen. Eine Offenlegung würde zudem eine massive Presseberichterstattung nach sich ziehen und die Kalkulation des Bauvorhabens Wettbewerbern offenlegen. Verwiesen wird dabei auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, demnach das Transparenzgesetz keine Geschäftsgeheimnisse zugänglich machen dürfe.

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