Neustadt Bauantrag könnte zurückgenommen werden

Umstrittenes Projekt: US-Investor Hillwood plant in der Siemensstraße den Bau eines Logistikzentrums.
Umstrittenes Projekt: US-Investor Hillwood plant in der Siemensstraße den Bau eines Logistikzentrums.

Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hat den US-Investor Hillwood um Mitteilung gebeten, ob er seinen Bauantrag zurücknehmen will, nachdem der Gemeinderat eine Veränderungssperre für den neuen Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ erlassen hat. Hillwood will im Industriegebiet Süd ein Logistikzentrum errichten, gegen das sich großer Widerstand formiert hat.

Im Dezember 2018 hatte der Gemeinderat beschlossen, im Industriegebiet Süd einen neuen Bebauungsplan („Am Obermühlpfad“) aufzustellen. Hintergrund sind die umstrittenen Pläne, dort ein Logistikzentrum zu errichten, das eine erhebliche Zunahme des Lkw-Verkehrs zur Folge haben würde. Mit dem neuen Bebauungsplan sollen die Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung im Industriegebiet Süd neu gefasst werden. Auf Antrag der Gemeinde hatte die Kreisverwaltung am 7. Januar die zwölfmonatige Zurückstellung des Baugesuchs verfügt. Bis Januar 2020 kann damit vom Kreis keine Baugenehmigung erteilt werden. Am 23. Januar legte der Investor Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. Daraufhin erließ der Gemeinderat am 13. März eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Obermühlpfad“. Mit dem Inkrafttreten der Veränderungssperre, die weiterreichender ist als der Zurückstellungsbescheid, werde das Vorhaben „befristet unzulässig“. Somit müsse es grundsätzlich versagt werden, erläutert die Kreisverwaltung auf Anfrage der RHEINPFALZ. Derzeit bestehe der Bauantrag aber immer noch. Der Investor habe zwar Widerspruch gegen den Zurückstellungsbescheid der Kreisverwaltung eingelegt. Allerdings sei dieser durch den Beschluss des Gemeinderats, den Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ aufzustellen, hinfällig, so die Kreisverwaltung. Der Bauantrag könne abgelehnt, zurückgenommen oder bis zum Ende des Verfahrens zur Bauleitplanung zurückgestellt werden. Deshalb habe die Kreisverwaltung den Investor gebeten, mitzuteilen, ob er den Widerspruch gegen den Zurückstellungsbescheid zurücknehmen wolle: Denn durch den Erlass der Veränderungssperre habe sich der Widerspruch erledigt. Somit erübrige sich die Fortführung des Widerspruchsverfahrens. „Außerdem wurde um Mitteilung gebeten, ob der Investor unter diesen Umständen seinen Bauantrag zurücknehmen möchte“, so die Kreisverwaltung. Möglich wäre auch, dass Hillwood darum bittet, den Bauantrag ruhen zu lassen, bis das Verfahren zur Bauleitplanung abgeschlossen ist, und dann über den Bauantrag zu entscheiden. Dies sei das übliche Vorgehen, wenn eine Veränderungssperre beschlossen werde. Antragsteller würden über die Auswirkungen informiert und erhielten die Möglichkeit, ihren Bauantrag zurückzunehmen oder um die Zurückstellung zu bitten.

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