Bad Kreuznach Mord an Tankstelle: Urteilsspruch verzögert sich
Im Strafverfahren wegen eines Tötungsdelikts in einer Tankstelle in Idar-Oberstein sind die Verhandlungstermine am Mittwoch und Donnerstag, 3. und 4. August, aufgehoben worden. Dies teilte das Landgericht Bad Kreuznach mit, vor dem der Prozess stattfindet. Die Absage erfolge aus „krankheitsbedingten Gründen“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Durch die Absage verzögert sich der Urteilsspruch in dem Verfahren, in dem ein 50-Jähriger angeklagt ist, vor fast einem Jahr einen jungen Tankstellen-Kassierer erschossen zu haben. Zuvor hatte sich zwischen dem Opfer und dem Täter ein Streit um das damals vorgeschriebene Tragen einer Maske in der Tankstelle entzündet. Zuletzt war erwartet worden, dass am 3. August die Plädoyers gehalten werden können.
Der Angeklagte hatte die Tat am ersten Prozesstag gestanden. Strittig ist seine Schuldfähigkeit, denn der damals 49-Jährige war alkoholisiert, als er den jungen Mann aus kurzer Distanz in den Kopf schoss. Ein Gutachten hatte dem Täter volle Schuldfähigkeit attestiert, die Verteidigung hält den Gutachter aber für befangen.