Ludwigshafen Wegen Hammer-Attacke in Psychiatrie

Das Landgericht in Frankenthal hat gestern die Unterbringung eines 45-jährigen Ludwigshafeners in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte im vergangenen November im Zustand der Schuldunfähigkeit seinen Nachbarn mit Hammerschlägen attackiert und versucht hat, ihn massiv zu verletzen.

Der aus der Pfalzklinik Klingenmünster vorgeführte Beschuldigte verlas zu Prozessbeginn eine persönliche Erklärung, in der er die Hammerschläge gegen den Nachbarn einräumte. Sein Motiv: Seit vielen Jahren werde er von den Geheimdiensten BND und CIA verfolgt und bedroht, sein Nachbar habe im Auftrag diese Organisationen Nervengas in seine Wohnung geleitet. Aus Notwehr – „ich habe gedacht, ich würde sterben“ – habe er deshalb auf den Nachbarn eingeschlagen. Er habe ihn aber nur verletzen, nicht töten wollen. Ansonsten werde er keine weiteren Fragen des Gerichts beantworten. „Ich war gerade aus der Wohnungstür in unserem Mehrfamilienhaus Am Danziger Platz getreten, als ich aus den Augenwinkeln eine Bewegung wahrgenommen habe“, berichtete das Opfer. „Dem ersten Schlag mit dem Hammer konnte ich nur durch einen Sprung auf den unteren Treppenabsatz entgehen, wobei ich mir bei der Landung den Knöchel verstauchte.“ Der Angeklagte habe nachgesetzt, noch zweimal. Aschfahl im Gesicht und mit weit aufgerissenen Augen habe der Angreifer in Richtung seines Kopfes geschlagen, bis es ihm gelungen sei, dem Mann den Hammer zu entwinden. Der Angeklagte sei ein ruhiger Einzelgänger gewesen, habe jeglichen Kontakt zu anderen Bewohnern gemieden, obwohl er schon fast 20 Jahre im Hause gelebt habe, ergänzte der Zeuge. Er selbst sei aus Furcht vor weiteren Übergriffen aus der Wohnung ausgezogen, obwohl er dort schon 30 Jahre gewohnt habe. „Mit einer Unzahl von Strafanzeigen hat der Beschuldigte in der Vergangenheit unsere Polizeidienststelle überzogen, stets mit sachgleichem Inhalt: Er werde von Geheimdiensten verfolgt oder Lebensmittelmärkte hätten ihm vergiftete Waren verkauft“, sagte ein Polizeibeamter aus. Der mit der Erstattung eines Schuldfähigkeitsgutachtens beauftragte Heidelberger Facharzt für Forensische Psychiatrie Hartmut Pleines stellte fest: Der Angeklagte leide seit Jahrzehnten an paranoider Schizophrenie. Aufgrund seines krankhaften Verfolgungswahns sei es ihm nicht möglich, das Unrecht seiner Handlungen zu erkennen. Daher sei der 45-Jährige nicht schuldfähig. Da der Beschuldigte keinerlei Krankheitseinsicht zeige, befürwortete der Gutachter eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das sei nicht verhältnismäßig, meinte Verteidiger Olaf Möller. Schließlich sei sein Klient in all den Jahren nur dieses eine Mal als gewalttätig aufgefallen. Der Anwalt beantragte, seinen Mandanten wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus lautete schließlich das Urteil der Strafkammer. Aufgrund der mangelnden Krankheitseinsicht des Beschuldigten bestehe für die Bevölkerung die Gefahr massiver körperlicher Übergriffe mit schweren Verletzungen für die Opfer, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Sauermilch. „Geben Sie ihren behandelnden Ärzten eine Chance, derzeit können wir Sie nicht auf die Straße lassen.“ Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwältin Annette Düren. (escx)

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