Ein Bild und seine Geschichte Was es mit einem provisorischen Verbotsschild für Radfahrer auf sich hat
Drei Verkehrsschilder fallen dem Betrachter in diesem relativ beengten Abschnitt mit Schienenverlauf ins Auge: eines für Tempo 30, ein zweites für ein Parkverbot. So weit, so nachvollziehbar. Das dritte, zusätzlich und offensichtlich provisorisch aufgestellte Schild verbietet Radfahrern seit Längerem die Passage der Straße. Warum, das erschließt sich Anwohnern, aber auch anderen Friesenheimern nicht auf den ersten Blick.
Die Hintergründe dazu erklärt die Verwaltung auf Anfrage. Demnach hat die Stadt die Luitpoldstraße in diesem Bereich wegen eines laufenden Verfahrens im Zusammenhang mit dem Sturz eines Radfahrers im Herbst 2021 bis auf Weiteres für Radfahrer gesperrt. Ein von der Stadt und der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (RNV) zuvor in Auftrag gegebenes Gutachten habe in Bezug auf die Ursache des Unfalls keine maßgeblichen Erkenntnisse gebracht. „Daher blieb die Sperrung bislang vorsorglich bestehen“, erläutert dazu ein Sprecher der Verwaltung. Und wie geht’s nun weiter in Alt-Friesenheim?
Verschwindet das Schild im April?
Als Voraussetzung, um die Luitpoldstraße dort wieder für den Radverkehr zu öffnen, nennt der Bereich Straßenverkehr, dass entweder ein aussagekräftiges Gutachten den regelkonformen Einbau des Fugenmaterials im Bereich der Straßenbahnschiene belegt oder der Austausch beziehungsweise Ersatz des Fugenmaterials an der betroffenen Stelle erfolgt. Als Betreiber der Gleisanlage obliege es der RNV, welche Vorgehensweise angewendet werde. Der Unfall des Radfahrers hatte womöglich mit dieser Verfugung zu tun.
Eine endgültige Entscheidung dazu liege der Verwaltung noch nicht vor, sagt deren Sprecher. „Sie ist aber mit der RNV im engen Austausch, um die Sperrung für den Radverkehr spätestens mit der Inbetriebnahme der sanierten Straßenbahnlinie 10 bis April dieses Jahres aufheben zu können.“