Ludwigshafen Vorschriften für Vorgärten in Süd

Der Vorgarten als Stellplatz: Das soll es künftig im Malerviertel nicht geben.
Der Vorgarten als Stellplatz: Das soll es künftig im Malerviertel nicht geben.

Die Stadt schreibt künftig den Hauseigentümern im „Malerviertel“ in Süd vor, wie sie ihre Vorgärten gestalten. Der Bauausschuss hat am Montag mehrheitlich eine entsprechende Satzung verabschiedet. Ziel dabei: Grüne, bepflanzte Vorgärten sollen das Viertel prägen, dessen Straßen nach Malern und Musikern benannt sind.

Die Satzung gilt für den Bereich zwischen Mundenheimer Straße im Nordwesten, Wittelsbachstraße im Nordosten, Lagerhausstraße im Südosten und Böcklinstraße im Südwesten. Die Verwaltung will mit dem Regelwerk eine Rechtsgrundlage für den Erhalt des Ortsbilds schaffen, das überwiegend von Ein- und Zweifamilienhäuser und deren Vorgärten geprägt ist. In dem Gebiet wurden in Einzelfällen bereits ehemals begrünte Vorgärten mit sogenannten Stein- oder Schottergärten nahezu vollständig versiegelt oder als Parkplatz genutzt. Da solche Umgestaltungen in der Regel keiner Genehmigung bedürfen, konnte die Verwaltung bisher nicht eingreifen. Wer nun bei der Neuanlage oder Umgestaltung des Vorgartens gegen die Vorgaben verstößt, riskiert künftig ein Bußgeld. Ortsvorsteher Christoph Heller (CDU) begrüßte das Regelwerk. „Das ist ein Beitrag, um Steingärten aus der Stadt zu bringen“, meinte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD).

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