Ludwigshafen
Verurteilter Stalker: Gutachterin beleuchtet Psyche
In einem Revisionsverfahren steht ein 38-jähriger Mann vor dem Frankenthaler Landgericht, der einer Frau nachgestellt (Stalking), sie körperlich verletzt, bestohlen, ihr Auto beschädigt und sie auch beraubt haben soll. Im neuen Verfahren muss entschieden werden, ob er weiterhin in einer psychiatrischen Einrichtung bleiben muss. Nun hat eine Sachverständige ihr psychologisches Gutachten über ihn vorgestellt. Das Gericht steht vor einer schwierigen Entscheidung.
Pfefferspray ins Gesicht
Eine erste Verurteilung wegen Raubes hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Weil dies auch Auswirkungen auf das Strafmaß hat, musste die Anklage vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt werden. Im ersten Verfahren war die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus verfügt worden. Seit rund zwei Jahren befindet sich der Mann deshalb im Pfalzklinikum Klingenmünster.
Im angeklagten Fall hatte der 38-jährige im November 2023 eine Frau kennengelernt, die ihm nach einem ersten intimen Kontakt gesagt hatte, dass sie die Beziehung beenden wolle. Er habe dies nicht akzeptiert, sondern ständig Kontakt gesucht und ihr am Arbeitsplatz und vor ihrer Wohnung im Ludwigshafener Westend aufgelauert, so der Vorwurf. Zum sogenannten Stalking kamen weitere strafbare Handlungen wie Diebstahl, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Der gravierendste Vorfall spielte sich im März 2024 in einer Tiefgarage ab, wo er die Frau aus Wut über ihre Anzeige bei der Polizei mit einer Schere bedrohte, ihr die Haare abschnitt und ihr Pfefferspray in die Augen sprühte.
Komplexe Persönlichkeitsstörung
Die Taten sind unstrittig, im Revisionsprozess hat der 38-Jährige dazu ein weitreichendes Geständnis abgelegt. Auch eine allein lebende Nachbarin auf der gleichen Etage seines Wohnhauses erzählte dem Gericht, dass der Angeklagte ihr nachgestellt habe und sie von ihm verfolgt und bedrängt worden sei. „Es war der Horror“, berichtete sie dem Gericht.
Am Verhandlungstag am Freitag stand nun das Gutachten der psychologischen Sachverständigen Sonja Römer aus Saarbrücken zum Angeklagten auf dem Programm. Wie sie sagte, liege bei ihm eine komplexe Persönlichkeitsstörung vor, die sich infolge von Beziehungsabbrüchen und Heimaufenthalten in der Kindheit und Jugend entwickelt habe. Wegen Lese- und Schreibschwächen und ADHS habe er die Sonderschule besucht, die Eltern seien mit dem verhaltensauffälligen Kind nicht zurechtgekommen. Er sei als Kind aggressiv gewesen, habe Gewalt angewandt und andere bedroht. Die Mutter sei depressiv und teils stationär untergebracht gewesen. Der Sohn sei schon früh in ein Kinderheim gekommen, später zurück zu den Eltern, als Jugendlicher wieder ins Heim.
Psychotherapie notwendig
Er habe 2008 die Ausbildung als Verkäufer geschafft. Dann sei Morbus Crohn, eine Darmerkrankung festgestellt worden, nach sechs Operationen sei er seit 2010 berufsunfähig. Wie die Sachverständige ausführte, sei der Mann emotional instabil, beziehungsunfähig und habe eine dissoziale Persönlichkeit. Ein schwaches Selbstwertgefühl auf der einen Seite schlage um ins andere Extrem, in Dominanz und Narzissmus.
Als Erwachsener sei eine sexuelle Komponente hinzugekommen. Er leide unter einer schweren seelischen Störung, nicht unter Schizophrenie. Das Unrecht seiner Taten sei ihm bewusst. „Für seine aus der Kindheit rührende Störung wäre eine langfristige und tiefgreifende Psychotherapie nötig. Ohne Therapie sehe ich die Gefahr für vergleichbare Straftaten in der Zukunft“, so Römer in ihrem Fazit.
Urteil kommt als Nächstes
Auf die Frage von Richter Jürgen Häbe, ob eine stationäre Unterbringung unbedingt erforderlich sei, hat die Sachverständige aus medizinischer Sicht eine klare Meinung. Für eine Besserung sei im Fall des 38-Jährigen eine Langzeit-Psychotherapie zwingend.
Wie der Richter anmerkte, ist der Angeklagte nicht vorbestraft. Da die vom Gericht zu verurteilenden Straftaten und Vorwürfe nicht besonders schwer wiegen, würden diese im Normalfall wohl eine Bewährungsstrafe nach sich ziehen. Die Kammer steht vor der schwierigen Frage: Ist es angemessen, dafür einen Menschen ohne zeitliche Begrenzung in eine psychiatrische Klinik einzuweisen? Der Prozess wird am 11. März mit Plädoyers und der Urteilsverkündung fortgesetzt.