Ludwigshafen Teilentschuldung: LU könnte von Gesetz extrem profitieren

Die Stadt Ludwigshafen könnte mit 500 Millionen Euro von dem Beschluss im Mainzer Landtag (im Bild) profitieren.
Die Stadt Ludwigshafen könnte mit 500 Millionen Euro von dem Beschluss im Mainzer Landtag (im Bild) profitieren.

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Mittwoch einstimmig das Gesetz zur Teilentschuldung der Kommunen verabschiedet. Das Land übernimmt bis zu drei der 4,9 Milliarden Euro, die sich bei den Kommunen als Liquiditätskredite angehäuft haben. Diese entsprechen etwa den Dispo-Zinsen von Privatpersonen. Die Stadt Ludwigshafen könnte mit 500 Millionen Euro davon profitieren, die Stadt Pirmasens mit mehr als 280 Millionen. Ab Ende April können die Kommunen Anträge stellen, die Schuldenübernahme erfolgt ab 2024. „Es ist ein guter Tag für die kommunale Landschaft“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Nach den Worten von SPD-Fraktionschefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler werden die Menschen Nutznießer sein, denn es würden mehr Mittel für Spielplätze oder für die Kultur- und Sportförderung frei werden. Die Teilentschuldung sei ein Teil des „XXL-Kommunalpakets der Ampel-Fraktion“, zu dem auch der seit Januar geltende Neuaufstellung der Kommunalfinanzierung gehöre und das 250-Millionen-Euro-Paket für Klimaschutz und Innovation. Bätzing-Lichtenthäler verwies außerdem auf den Koalitionsvertrag der Ampel im Bund, in dem eine weitere Übernahme kommunaler Schulden verabredet sei. Der Pirmasenser CDU-Abgeordnete Christof Reichert begrüßte das Gesetz ebenfalls. „Viele Kommen werden wieder Licht am Ende des Tunnels sehen.“ Aber Reichert sagte auch, dass die Städte und Gemeinden wegen der jahrelangen Unterfinanzierung durch das Land so hoch verschuldet seien. Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz habe diesen Weg ebnen müssen. Das jüngste Urteil fiel im Jahr 2020, nachdem Pirmasens und der Kreis Kaiserslautern gegen den Kommunalen Finanzausgleich geklagt hatten. Reichert forderte aber zugleich einen Härtefallausgleichsfonds des Landes für all jene Kommunen, die trotz großer Sparanstrengungen und der Erhöhung eigener Einnahmen keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen könnten.

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