Urteil Schwer verletzt nach Fußball-Foul: Kein Schmerzensgeld

Mit Fouls muss beim Fußball gerechnet werden, betont das Gericht.
Mit Fouls muss beim Fußball gerechnet werden, betont das Gericht.

Ein Fußballer, der bei einem C-Klasse-Spiel schwer gefoult wurde und sich danach einer langwierigen und komplizierten Behandlung unterziehen musste, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden.

Der Mann hatte bei einem Lokalderby im August 2018 eine Außenbandverletzung erlitten und gegen den Verursacher, einen Spieler der gegnerischen Mannschaft, eine Schmerzensgeldforderung gestellt.

Mit welcher Begründung das Gericht die Forderung zurückwies, können Sie hier lesen.

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