Ludwigshafen / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Revisionsprozess um Stalking: 38-Jähriger nach Angriff auf Ludwigshafenerin erneut vor Gericht

Stalking kann die Nerven der Betroffenen sehr belasten. Noch heute verspüre sie Ängste, berichtete eine frühere Nachbarin des An
Stalking kann die Nerven der Betroffenen sehr belasten. Noch heute verspüre sie Ängste, berichtete eine frühere Nachbarin des Angeklagten vor dem Landgericht.

In einem Revisionsverfahren muss sich ein 38-Jähriger vor dem Landgericht verantworten. Er soll einer Ludwigshafenerin nachgestellt und diese sogar verletzt haben.

Eine Verurteilung wegen Raubes hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Im neuen Verfahren vor dem Landgericht Frankenthal muss nun entschieden werden, ob der Mann weiterhin in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss. Das war im ersten Verfahren angeordnet worden. Seit rund zwei Jahren befindet sich der Mann deshalb in der Obhut des Pfalzklinikums in Klingenmünster.

Von November 2023 bis März 2024 hatte der 38-Jährige eine Beziehung mit einer Ludwigshafenerin. Obwohl die Frau ihm nach einem ersten intimen Zusammensein mitgeteilt habe, dass sie die Beziehung beenden wolle, habe er dies nicht akzeptiert, sondern ständig den Kontakt zu ihr gesucht und ihr am Arbeitsplatz und vor ihrer Wohnung im Ludwigshafener Westend aufgelauert, so der Vorwurf. Zum Stalking sollen weitere strafbare Handlungen wie Diebstahl, Körperverletzung und Sachbeschädigung bis hin zu Raub hinzugekommen sein.

Der gravierendste Vorfall spielte sich laut Anklage im März 2024 in einer Tiefgarage ab, wo der Beschuldigte der Frau auflauerte, als sie in ihr Auto stieg. Aus Wut über ihre Anzeige bei der Polizei soll er sie mit einer Schere bedroht, ihre zum Dutt gesteckten Haare abgeschnitten und ihr dann noch Pfefferspray in die Augen gesprüht haben. Auch ihren auf dem Beifahrersitz liegenden Rucksack soll er mitgenommen haben.

Bis zur Festnahme alleine in Wohnung gelebt

Über diese Taten hat der 38-Jährige im neuen Prozess bereits ein weitreichendes Geständnis abgelegt. Am jüngsten Verhandlungstag stand die psychische Verfassung des Angeklagten im Mittelpunkt. Bis zu seiner Festnahme hatte der Mann allein in einer Wohnung in einem großen Mehrfamilienhaus in der Mannheimer Neckarstadt gewohnt. Eine amtliche Betreuerin und ein Psychologe hatten sich dort um ihn gekümmert. Schon Jahre zuvor war er am Mannheimer Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) in stationärer Behandlung gewesen. Die Diagnose: Persönlichkeitsstörung mit schizophrener Symptomatik, Depression und emotionale Instabilität.

Nach seiner Entlassung sei der heute 38-Jährige ambulant in seiner Wohnung mit Medikamenten versorgt worden, berichtete seine 60-jährige Betreuerin. Auch eine Psychotherapie habe er bekommen. Ihre Tätigkeit als Betreuerin des Mannes habe sie Ende 2023 niedergelegt, weil sie dessen Zustand als nicht mehr tragbar angesehen habe. „Er hätte nicht mehr alleine wohnen dürfen“, sagte sie dem Gericht. Wegen Angstzuständen sei er selbst kaum in der Lage gewesen, einkaufen zu gehen. Er sei nett zu ihr gewesen, aber auch manipulativ. So habe sie seinen Erzählungen zu lange geglaubt, räumte die 60-Jährige selbstkritisch ein. In seinem Wohnhaus habe es ständig Vorfälle gegeben, er habe Streit mit allen Mietern gehabt.

„Nachbarin aufgelauert und bedroht“

Ihre Erlebnisse mit dem Angeklagten schilderte vor dem Landgericht auch eine 43-jährige Nachbarin, die auf der gleichen Etage wie der Mann wohnte. Er habe sie gestalkt, habe ihr aufgelauert und sei jedes Mal zur Tür herausgekommen, sobald sie ihre Wohnung verlassen habe, berichtete die Frau. Der Beschuldigte habe sich auch oft zu ihr in den Aufzug gedrängt. Und nachdem sie ihn abgewiesen habe, habe er ihr sogar gedroht.

Es seien damals im Haus viele seltsame Dinge passiert. Schlösser seien verklebt und Knöpfe im Aufzug manipuliert worden. Außerdem habe jemand vor die Tür eines Nachbarn uriniert, und plötzlich sei das Dichtungsgummi an ihrer Wohnungstür verschwunden gewesen. Für die Vorfälle habe es keine Zeugen gegeben. Doch für sie sei klar, dass der Beschuldigte dahintergesteckt habe. Sie habe Anzeige erstattet, das Verfahren sei jedoch mangels Beweisen eingestellt worden. „Es war der Horror“, betonte die Nachbarin. Noch heute habe sie Angst, wenn sie in den Keller müsse.

Wie eine 63-jährige Therapeutin des Mannes im Pfalzklinikum berichtet, habe der Angeklagte zu Beginn seines Aufenthaltes im Pfalzklinikum in Klingenmünster Regeln ausgetestet und auch missachtet. Nach entsprechenden Konsequenzen habe der Mann sein Verhalten inzwischen angepasst. Seine Überzeugungen hätten sich jedoch nicht geändert, befand die Therapeutin. Vor einem Urteil soll nun noch das Gutachten einer psychologischen Sachverständigen gehört werden.

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