Ludwigshafen Rattenbekämpfung: Ludwigshafen stellt Köderabgaben an Privatpersonen ein

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Ab 1. Januar 2026 wird der Einsatz bestimmter Rattengifte für Privatpersonen stark eingeschränkt, wie die Stadtverwaltung vermeldet.

Die zum Jahreswechsel bundesweit greifende Gesetzesänderung sieht vor, dass künftig nur noch berufsmäßige Verwender – zum Beispiel Schädlingsbekämpfer, Landwirte und Händler – diese Produkte erwerben und anwenden dürfen. Weiterhin müssen diese Personengruppen über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen. Privatleuten ist indes der Erwerb von freiverkäuflichem Rattengiftköder untersagt.

Ferner verbietet das geänderte Gesetz die sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung. Das heißt, dass der Einsatz von antikoagulanten Rodentiziden (vor allem auf Basis von Blutgerinnungshemmern fachkundig so genannt) nur noch bei einem nachgewiesenen, akuten Schädlingsbefall durch Personal mit einem Sachkundenachweis gestattet ist. Für Privatpersonen bedeutet das, dass sie nicht mehr selbstständig Rattengift auslegen beziehungsweise einsetzen dürfen, sondern hierfür professionelle Schädlingsbekämpfer beauftragen müssen, um eine sachgemäße, sichere und gesetzeskonforme Bekämpfung gewährleisten zu können.

Die veränderte Gesetzeslage führt dazu, dass die Stadtverwaltung die bisherige Köderabgabe an Eigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern einstellt. Der Bereich Öffentliche Ordnung wird Eigentümern aber noch so lange Köderboxen und Rattenbekämpfungsmitttel zur Verfügung stellen, bis der städtische Vorrat zur Unterstützung von Privatpersonen aufgebraucht ist. Dies wird voraussichtlich Ende November der Fall sein.

An die Schädlingsbekämpfungsexperten des Bereichs Öffentliche Ordnung können sich die Bürger weiterhin wenden, um Hilfe und Beratung zu erhalten. Da die Abgabe von Rattengift nicht mehr möglich ist, wird die Stadtverwaltung alternative Bekämpfungsmethoden aufzeigen und bei Bedarf unter anderem Schlagfallensysteme aushändigen. Auf freiwilliger Basis unterstützte die Stadt Ludwigshafen seit Jahren Eigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern bei der Bekämpfung von Rattenpopulationen mit der Ausgabe von Köderstationen und Ködern. Bei einem Beratungs- und Ausgabetermin erhielten die Interessenten dann eine Einweisung, um die Bekämpfung von Ratten auf ihren Grundstücken fachgerecht zu betreiben.

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