Rhein-Pfalz-Kreis Newcastle-Krankheit: Geflügelhalter müssen impfen

Vor allem Hühner und Puten leiden unter der Newcastle-Krankheit. Bei ihnen kann die Seuche oft einen tödlichen Verlauf nehmen.
Vor allem Hühner und Puten leiden unter der Newcastle-Krankheit. Bei ihnen kann die Seuche oft einen tödlichen Verlauf nehmen.

Nach dem Ausbruch der Newcastle-Krankheit in Brandenburg warnt der Tierseuchenverbund Rheinpfalz Geflügelhalter. Er erinnert an die vorgeschriebene Impfung.

Zum ersten Mal seit rund 30 Jahren ist in Deutschland bei Geflügel wieder die Newcastle-Krankheit ausgebrochen. Das teilt der Tierseuchenverbund Rheinpfalz in einer Pressemitteilung mit. Die Tierseuche sei hochansteckend. Der Verbund, zu dem außer dem Rhein-Pfalz-Kreis noch der Kreis Bad Dürkheim, der Kreis Germersheim und der Kreis Südliche Weinstraße gehören, teilt weiter mit, dass das Landesuntersuchungsamt (LUA) an die bestehende Impfpflicht für Hühner und Puten gegen die Newcastle-Krankheit erinnert.

Bekannte Fälle der Newcastle-Krankheit gebe es im Zuständigkeitsgebiet der örtlichen Veterinärämter Stand 9. April nicht. Bislang sind vor allem Fälle in Brandenburg bekannt. Dort mussten offenbar schon Tausende Tiere gekeult werden.

Verbund: Impfung muss nachweisbar sein

Der Tierseuchenverbund Rheinpfalz macht darauf aufmerksam, dass alle Hühner und Puten eines Bestandes gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen sind. Dies betrifft auch Hobby- und Kleinstbestände. Wiederholungsimpfungen sind nach Angaben des Impfstoffherstellers laut Pressemitteilung so durchzuführen, dass ein belastbarer Impfschutz erreicht wird. Über die vorgenommenen Impfungen haben die Besitzer der Tiere Nachweise (Impfbescheinigung) zu führen.

Wie die Kreise weiter mitteilen, dürfen Hühner und Puten nur in einen Geflügelbestand gebracht oder eingestellt oder auf Geflügelmärkte, -ausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art gebracht werden, wenn eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Herkunftsbestand der Tiere, im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand, regelmäßig entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers gegen die Newcastle-Krankheit geimpft worden ist.

Regressforderungen möglich

Der Tierseuchenverbund Rheinpfalz weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Impfpflicht für Hühner und Puten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und eine Geldbuße nach sich ziehen kann. Wenn durch die Nichtimpfung andere Bestände infiziert werden, sind Regressforderungen möglich, teilen die Kreise außerdem mit.

Die Impfung kann über das Trinkwasser oder mit einem Aerosolspray erfolgen. Bei diesen Impfformen muss die Impfung spätestens alle drei Monate wiederholt werden, um eine ausreichende Immunität herzustellen. Man kann auch einzelne Tiere per Injektion impfen. Das bringe eine länger andauernde Immunität, sei aber auch mit mehr Aufwand verbunden.

Potenziell tödliche Krankheit

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion, die vor allem Geflügel betrifft. Erkrankte Vögel zeigen den Veterinärämtern entsprechend Symptome wie Atemnot, Durchfall, Gleichgewichtsstörungen, eine verminderte Legeleistung. Es kann auch zu Todesfällen kommen. Die einzelnen Vogelarten sind unterschiedlich betroffen. Bei Hühnern und Puten führe das Virus zu hoher Sterblichkeit. Bei Enten oder Gänsen sei oft nur eine klinisch unauffällige Infektion zu beobachten.

Für Menschen ist das Virus laut Tierseuchenverbund Rheinpfalz in der Regel ungefährlich. Sie können sich in seltenen Fällen bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel anstecken (Zoonose) und bekommen dann meist eine Bindehautentzündung, die aber bald zurückgeht.

Im Netz

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