Ludwigshafen Neues Ordnungsgesetz: Stadt weist Kritik zurück

Ordnungsdezernent Andreas Schwarz.
Ordnungsdezernent Andreas Schwarz.

Für die Empörung über die Neufassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in Rheinland-Pfalz bei einigen Verantwortlichen in Vereinen gibt es nach Einschätzung der Stadtverwaltung Ludwigshafen keinen Grund. Der Aufschrei sei vielmehr auf Verständnisfehler zurückzuführen.

„Ob ein Sicherheitskonzept erforderlich ist und in welchem Umfang es vorliegen muss, prüft die Ordnungsbehörde immer individuell für den jeweiligen Einzelfall. Meines Erachtens können aber 99 Prozent aller bisherigen Veranstaltungen weitgehend so durchgeführt werden wie in der Vergangenheit auch“, betont der Ludwigshafener Kämmerer und Ordnungsdezernent Andreas Schwarz (SPD). „Die Verwaltung wird ihrer Linie treu bleiben und verantwortungsbewusst sowie mit Augenmaß entscheiden.“

Entgegen der Kritik an der Neufassung des Gesetzes trifft es der Stadtverwaltung zufolge nicht zu, dass das Gesetz inhaltlich verbindliche Vorgaben zur Durchführung von Veranstaltung wie zum Beispiel Kerwen, Straßenumzügen und vergleichbaren Festen unter freiem Himmel macht. Es enthalte keine Festlegungen, die den Veranstaltern vorschreiben, wie bestimmte Veranstaltungen durchzuführen seien, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung.

Neue Fristen für Anmeldung

Das POG mache ferner keine Angaben über die erforderliche Anzahl oder Beschaffenheit beispielsweise von Aufsichtspersonal, Sicherheitsvorkehrungen und Absperrmaßnahmen. „Aussagen, wonach das Gesetz vorschreibe, etwa komplette Wegstrecken von Karnevalsumzügen mit Gattern abzusperren, sind falsch“, stellt die Verwaltung klar.

Neu sei indes, dass das POG für die Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen konkrete Fristen und Verfahrenswege – abhängig von der Anzahl der gleichzeitig zu erwartenden Gäste – definiere. Übersteigt diese Zahl mehr als 5000 Personen, dann sei die Veranstaltung bei der örtlichen Ordnungsbehörde mindestens drei Monate vorher schriftlich anzuzeigen. Liegt die Zahl der gleichzeitig teilnehmenden Personen bei mehr als 15.000, sei die Veranstaltung mindestens sechs Monate vorher anzukündigen.

Sicherheitskonzept ist ein Muss

Solche Veranstaltungen gelten laut Verwaltung als Großveranstaltungen, für die in Abstimmung mit den Ordnungsbehörden von den Veranstaltern zwingend ein Sicherheitskonzept vorzulegen sei. Handele es sich um eine Veranstaltung, zu der weniger als 5000 Besucher erwartet werden, könne ein Sicherheitskonzept notwendig sein, das vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen sei.

Die Stadtverwaltung setze darauf, als helfende Partnerin die Veranstalter wie gewohnt zu unterstützen und zu verhindern, dass Veranstalter wegen fahrlässigen Handelns oder Unterlassens haftbar gemacht werden. „Letztendlich geht es nur darum, die Überlegungen, die ein verantwortungsbewusster Veranstalter schon bisher gemacht hat, niederzuschreiben. Auch sind nicht öffentliche Veranstaltungen – wie beispielsweise ein Helferfest – nicht betroffen“, fasst Ordnungsdezernent Schwarz zusammen.

Vorlauf für Genehmigungen

„Wir appellieren deshalb an alle Veranstalter kleinerer Veranstaltungen – also mit bis zu 5000 Gästen –, die im öffentlichen Raum stattfinden, am besten sechs Wochen vorher mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen, um nicht im Zeitbedrängnis zu kommen. Dann verfügen die befassten Stellen über ausreichend Vorlauf, um die Veranstalter auf die erforderlichen Genehmigungen, Auflagen hinzuweisen und die entsprechenden Anträge zu prüfen“, ergänzt Schwarz. „Dies gibt allen Beteiligten Sicherheit.“

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