Ludwigshafen Neuer Mietspiegel: Befragung ab 4. Juli

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Der aktuelle Mietspiegel verliert 2023 seine Gültigkeit. Für die neue Ausgabe ist deshalb – wie alle vier Jahre – wieder eine Erhebung der Mieten erforderlich. Die Befragung hierzu startet am 4. Juli, informiert die Stadtverwaltung.

Mit dem Mietspiegelreformgesetz hat sich seit der letzten Befragung einiges geändert. Zu den wichtigsten Punkten gehört, dass Mieter und Vermieter nun verpflichtet sind, Auskunft zu geben. Eine weitere Neuerung ist, dass die Stadt Ludwigshafen die Befragungen dieses Mal nicht selbst durchführt und die Daten nicht selbst erhebt. Hierfür wurde das Institut für empirische Marktanalysen (EMA) beauftragt. Im Zuge einer Ausschreibung sei damit ein Unternehmen gewonnen worden, das auf langjährige Erfahrungen bei der Mietspiegelerstellung zurückblickt. Erstmals bestehe nun auch für die Mietenerhebung die Möglichkeit, den Fragebogen online auszufüllen. Der Link ist auf dem Bogen aufgedruckt. Es werde aber auch weiterhin die Papierform angeboten.

14.000 Haushalte im Blick

Ansonsten entspreche das Verfahren weitgehend dem bekannten Ablauf. In einer repräsentativen Stichprobe schreibt EMA etwa 14.000 Ludwigshafener Haushalte an, über die im Juli dieses Jahres zu zahlende Miete und Nebenkosten Auskunft zu geben. Eigentümer von selbst genutzten Wohnungen würden bei der Ziehung der Stichprobe ausgespart. Ebenfalls würden Sozialwohnungen nicht berücksichtigt, da der Mietspiegel nur für den frei finanzierten Wohnungsbau gelte. Befragt werden – wie bisher – Mieter sowie Vermieter in Ludwigshafen. Der Mietspiegel diene als Entscheidungshilfe und Kalkulationsgrundlage für Investitionen im kommunalen und privaten Wohnungsbau. Und: Mietstreitigkeiten könnten durch einen Blick in den Mietspiegel schneller beigelegt werden.

Mietspiegel als Orientierungshilfe

Der Ludwigshafener Mietspiegel wird seit vielen Jahren von den Interessenvereinigungen von Mietern und Eigentümern unterstützt und förmlich anerkannt. Darüber hinaus sind an der Erstellung des Mietspiegels das Amtsgericht, die großen Wohnungsbauunternehmen „BASF Wohnen und Bauen“ und „GAG“, seitens der Verwaltung die Bereiche „Soziales und Wohnen“ und „Stadtentwicklung“ sowie die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich Stadtvermessung und Stadterneuerung beteiligt. Die Bedeutung der Erhebung stellt Sozialdezernentin Beate Steeg (SPD) in ihrem Anschreiben an die zufällig ausgewählten Haushalte heraus, erspare der Mietspiegel doch oft den Gang zum Gericht und sei Orientierungshilfe bei der Suche oder Vermietung einer Wohnung.

Auch für umliegende Gemeinden wichtig

„Gerade bei der steigenden Belastung durch Mieten und Energiekosten ist es wichtig festzustellen, wie sich die Kosten auf den einzelnen Teilmärkten, für kleine und große, neue und alte, einfache und komfortable Wohnungen entwickelt haben. Der Mietspiegel hat aber auch Bedeutung über Ludwigshafen hinaus. Obwohl die ermittelten Mieten grundsätzlich nur für das Ludwigshafener Gebiet Gültigkeit besitzen, wird der Ludwigshafener Mietspiegel in umliegenden Gemeinden wie Limburgerhof und Altrip angewendet, die auch nach dem Mietspiegelreformgesetz nicht zu einer eigenen Erhebung verpflichtet sind“, so Steeg.

Rund 58.000 Mietwohnungen in LU

Ende 2021 gab es in Ludwigshafen laut der Verwaltung rund 58.000 Mietwohnungen, darunter etwa 4500 der Zweckbindung unterliegenden Sozialwohnungen. Für die rund 53.500 frei finanzierten Mietwohnungen gibt der Mietspiegel Auskunft über die Höhe der Miete, die üblicherweise in Ludwigshafen für Wohnungen gleicher Art und Ausstattung gezahlt wird. Bei den im Ludwigshafener Mietspiegel aufgeführten ortsüblichen Vergleichsmieten handele es sich um sogenannte Nettokaltmieten, also die Mieten, die man für einen Quadratmeter Wohnraum ohne jegliche Nebenkosten zahlen muss. Der Fragebogen umfasse insgesamt 35 Fragen beziehungsweise Fragenkomplexe, die dazu dienten, die exakte Miete für einen bestimmten Wohnungstyp zu ermitteln, sowie eine Aussage über die in Ludwigshafen übliche Wohnungsausstattung treffen zu können.

Neben der im Juli gezahlten Miete und den Nebenkosten sowie einigen allgemeinen Angaben zum Gebäude werden laut Stadt bestimmte Merkmale zur Ausstattung und energetischen Beschaffenheit der Wohnung sowie zur Lage abgefragt. Einige Angaben, wie etwa die Entfernung zu Haltestellen und Geschäften, könnten aus bereits vorhandenen Daten von der Stadtverwaltung Ludwigshafen beigesteuert werden. Auf diese Weise will man herausfinden, inwieweit ein Zusammenhang zur Miethöhe besteht.

Einhaltung des Datenschutzes

„Auch wenn der Fragebogen auf den ersten Blick sehr umfangreich erscheint, möchten wir die angeschriebenen Mieter und Vermieter dennoch dringlich bitten, sich die Zeit zu nehmen und die Fragen zu beantworten“, sagt Steeg. Sollten Probleme beim Ausfüllen auftauchen, seien die Mitarbeiter des EMA-Instituts behilflich. Angst vor Missbrauch der Angaben brauche niemand zu haben. Auf die Einhaltung des Datenschutzes werde streng geachtet. Das Verfahren zur Mietenerhebung ist seit 1993 bei der Stadtverwaltung gängige Praxis und sei mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Auch das durchführende Institut habe umfangreiche organisatorische und technische Regelungen getroffen, um den erforderlichen Schutz der Daten zu gewährleisten.

Wie schon erwähnt ist die Teilnahme an der Erhebung Pflicht. Der ausgefüllte Fragebogen, der an das EMA-Institut zurückgeschickt werden soll, enthalte weder Namen noch Anschrift, sondern nur eine Nummer, die aus dem Anschreiben zu übertragen ist. Die Auswertung bleibe somit anonym. Der Mietspiegel kann nach Veröffentlichung im Jahr 2023 als kostenloses PDF-Dokument von der Webseite der Stadt Ludwigshafen unter www.ludwigshafen.de heruntergeladen werden Zudem soll er beim Bürgerservice für sechs Euro erhältlich sein.

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