Ludwigshafen Neue Stadtstraßenpläne: Was das Verkehrsministerium dazu sagt

Mit dieser ersten Skizze stellte Björn Berlenbach, Leiter der Tiefbausparte, die leicht verschwenkte Stadtstraßenführung am Mont
Mit dieser ersten Skizze stellte Björn Berlenbach, Leiter der Tiefbausparte, die leicht verschwenkte Stadtstraßenführung am Montag im Rathaus vor.

Mit einer südlich verschwenkten Stadtstraße will die Stadt Zeit und Geld sparen sowie Verkehrsbehinderungen minimieren beim Rückbau der Hochstraße Nord (B 44). Die 1,8 Kilometer lange Trasse soll durch diese ebenerdige Stadtstraße auf einer Länge von 860 Metern ersetzt werden. Der Stadtrat hat dafür am Montag den Weg geebnet mit seinem Beschluss für einen Rathaus-Abriss, der Platz für die Verlegung schafft. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) kündigte an, sich wegen der Änderung bei der Planfeststellung mit dem Landesverkehrsministerium und dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Koblenz kurzzuschließen. Die Planungsbehörde muss die Änderung genehmigen.

„Mit Interesse zur Kenntnis genommen“

Aus dem Ministerium in Mainz heißt es auf Nachfrage, dass die Überlegungen Steinrucks „mit Interesse zur Kenntnis genommen“ worden seien. „Für die Planungen der städtischen Infrastruktur ist allerdings allein die Stadt Ludwigshafen zuständig. Sie kann eigenmächtig Planungen zur Infrastruktur in der Stadt veranlassen. Etwaige Planänderungen müssen letztlich – wie jedes Planfeststellungsverfahren bei Straßenbauprojekten – von der Planfeststellungsbehörde beschieden werden, um Baurecht, also den Planfeststellungsbeschluss, zu erlangen.“ Zuständig im Verfahren sei die Stadt als Baulastträger. „Das Land und der LBM stehen mit Fach- und Planungskompetenz beratend zur Seite“, teilte Ministeriumssprecherin Nicola Diehl mit.

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