Ludwigshafen Neue Besucherregeln fürs Klinikum
Aus dem neuen Infektionsschutzgesetz ergeben sich bundesweit aktualisierte Vorgaben, die unter anderem die Besucherregelungen für Krankenhäuser verschärfen. Am Klinikum Ludwigshafen treten diese ab Samstag, 24. September, in Kraft. Zutrittsberechtigt sind nach Angaben des Hauses Begleitpersonen und Besucher mit tagesaktuellem, negativem Testergebnis und einer FFP2 Maske. Insbesondere kranke und immungeschwächte Personen sollen durch die neue Gesetzesvorgabe in der bevorstehenden Wintersaison wieder besser vor einer Covid-Infektion geschützt sein.
Maske verpflichtend
Wer selbst unter Erkältungssymptomen leidet, sollte ein Krankenhaus als Besucher oder Begleitperson ganz meiden, alle anderen ab einem Alter von sechs Jahren müssen ab Samstag wieder ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle bei sich tragen, wenn sie das Klinikum betreten möchten. Für Alle gilt zudem das Tragen einer FFP2-Maske in sämtlichen Räumen des Klinikums als verpflichtend. Weiterhin gültig bleibt die Regelung, dass pro Patient ein Besucher pro Tag für eine Stunde gestattet ist.
Es gibt Ausnahmen
Ausnahmen von den Besucherregelungen kann das Haus nach Abwägung der Risiken in besonderen Härtefällen machen, so zum Beispiel beim Begleiten an Demenz erkrankter Angehöriger, beim Besuch im Sterbefall oder bei der Begleitung von Schwangeren zur Geburt. Eine Testmöglichkeit für Besucher besteht im Klinikum nicht, das negative Testergebnis muss mitgebracht werden. Stationäre Patienten werden weiterhin durch das Klinikum getestet und müssen keinen Test extern vorab durchführen.