Ludwigshafen
Nach dem Verkauf von 4400 BASF-Wohnungen: Was bedeutet das für die Mieter?
4400 BASF-Wohnungen in Ludwigshafen und Umgebung sollen verkauft werden. Die Nachricht sorgte Ende Februar für viel Aufruhr. Was bedeutet das für die Mieter? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was bedeutet der Verkauf einzelner BASF-Wohnungen für die Mieter in den betroffenen Immobilien?
Ein Sprecher der BASF erklärt dazu auf Anfrage der RHEINPFALZ: „Alle Rechte der Mieter bleiben bestehen. Der Grundsatz ,Kauf bricht nicht Miete’ schützt die Mieter umfassend.“ Im deutschen Mietrecht sei festgelegt, dass der Verkauf einer Immobilie nicht bestehende Mietverträge auflöst. Das Mietverhältnis gehe auf den neuen Eigentümer über. „Das heißt, das Mietverhältnis bleibt unverändert bestehen, und die abgeschlossenen Mietverträge werden fortgeführt“, ergänzt der BASF-Sprecher. Der neue Eigentümer übernehme alle bestehenden vertraglichen Verpflichtungen. Darüber hinaus formuliere die BASF aktuell eine Sozialcharta, die Mieter über die gesetzlichen Regelungen hinaus absichern soll. „Diese Sozialcharta soll Teil des Kaufvertrages werden.“
Haben die Mieter in den betroffenen Wohnungen ein Vorkaufsrecht?
Im Falle der 1100 in Eigentumswohnungen umgewandelte Einheiten gilt nach Aussage des BASF-Sprechers: Mieter, die in einer dieser Wohnungen wohnen, haben die Möglichkeit, diese zu erwerben. Waren die jetzigen Mieter bereits zum Zeitpunkt der Umwandlung der Wohnung in eine Eigentumswohnung Mieter dieser Wohnung, so stehe ihnen auch ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Bei den 3300 Wohnungen, die als Gesamtpaket veräußert werden, gilt: Mieter der Wohnungen, die inklusive Gebäude in Gänze verkauft werden, haben die Möglichkeit zum Kauf der Wohneinheit erst, wenn die Wohnungen und Gebäude erneut weiterverkauft und dabei in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Vertraglich soll jedoch ein Wiederverkauf für mindestens drei Jahre ausgeschlossen werden.
Sollte der Käufer der Immobilienpakete nach diesen drei Jahren einzelne Objekte irgendwann in Eigentumsobjekte umwandeln und weiterverkaufen, haben die Mieter auch hier ein Vorkaufsrecht für ihre Wohnung, informiert der BASF-Sprecher.
In welcher Zeit müssen sich die Mieter entscheiden, ob sie die Wohnung selbst kaufen wollen?
„Wir setzen bewusst keine Frist“, sagt der BASF-Sprecher. Die Mieter sollen ausreichend Zeit erhalten, um diese wichtige Entscheidung sorgfältig zu prüfen – auch im Austausch mit Angehörigen, die gegebenenfalls an ihrer Stelle einen Kauf in Betracht ziehen. Der Einzelverkauf der Wohnungen erfolge strukturiert und individuell. Es handele sich dabei um einen für die BASF etablierten Prozess, mit dem das Tochterunternehmen Wohnen + Bauen bereits in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht habe. „Es kann einige Wochen dauern, bis wir mit allen Mieterinnen und Mietern persönlich in Kontakt getreten sind.“
Wenn ein Mieter nicht kaufen will, wie geht es dann weiter?
„Bei den 1100 Wohnungen gilt: Sollten Mieter kein Interesse am Kauf haben, werden wir einen neuen, verantwortungsvollen Eigentümer suchen“, sagt der BASF-Sprecher. „Wann wir einen solchen Eigentümer gefunden haben, hängt von der Nachfrage und den individuellen Abläufen ab.“ Aufgrund der aktuellen Marktlage werde der Verkauf der 1100 Wohnungen über mehrere Jahre gesteuert, lautet die zeitliche Prognose.
Müssen die Mieter im Falle eines Eigentümerwechsels mit Eigenbedarfskündigungen rechnen?
Nein, zunächst nicht. „Wohnen Mieter in einer der rund 1100 Einheiten, die bereits zu Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, gilt die Sozialcharta: Keine Eigenbedarfskündigung innerhalb der nächsten zehn Jahre, lebenslanges Mietrecht für Mieterinnen und Mieter über 70 Jahre.“ Wohnen Mieter in einer der 3300 Wohnungen, die nicht einzeln, sondern inklusive Gebäude in Gänze verkauft werden, gebe es die Möglichkeit zur Eigenbedarfskündigung gar nicht. Diese Möglichkeit gibt es dem BASF-Sprecher zufolge erst, wenn die Wohnungen und Gebäude erneut weiterverkauft und dabei in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Vertraglich schließe BASF den Wiederverkauf für mindestens drei Jahre aus. Sollte der Käufer nach diesen drei Jahren einzelne Objekte irgendwann in Eigentumsobjekte umwandeln und weiterverkaufen, hätten die Mieter ein Vorkaufsrecht für ihre Wohnung. Sollten sie dieses nicht ausüben, soll auch hier eine Sozialcharta inhaltlich angelehnt an die Charta für die Eigentumswohnungen gelten.
Wie viel Zeit plant die BASF für den Verkauf der Einzelwohnungen ein?
Der Verkauf der Einzelwohnungen wird voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen.



