Ludwigshafen
Messerangriff eines 17-Jährigen: Anklage geht von Tötungsvorsatz aus
Der Angeklagte soll im Dezember 2025 in Mundenheim seinem Schwager mit einem Messer in den Bauch gestochen haben. Das Opfer musste notoperiert werden. Hintergrund soll eine Familienstreitigkeit gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft geht bei der Tat des 17-Jährigen von einem vorhandenen Tötungsvorsatz aus, die Anklage lautet daher auf versuchten Totschlag. Da der Angeklagte noch Jugendlicher ist, wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Laut Anklageschrift soll er seinen 30-jährigen Schwager in dessen Wohnung in Ludwigshafen-Mundenheim aufgesucht haben. Dort soll es zu einem verbalen Streitgespräch gekommen sein. In dessen Verlauf soll der Jugendliche unvermittelt ein Messer mit einer Klingenlänge von etwa 20 Zentimetern herausgeholt und den Schwager damit in den Bauch gestochen haben.
Opfer wehrt sich mit Faustschlag
Da der Angegriffene sich mittels eines Faustschlags gewehrt und um Hilfe gerufen haben soll, sei der Angeklagte geflüchtet. Der Schwager erlitt laut Anklage eine etwa sieben Zentimeter tiefe Stichverletzung. Es bestand aber offenbar keine Lebensgefahr. Der geflüchtete 17-Jährige konnte festgenommen werden. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft in einer Jugendstrafanstalt.
Wie sein Wahlverteidiger, Rechtsanwalt Yalcin Tekinoglu aus Heidelberg, auf Nachfrage unserer Zeitung sagte, habe sein Mandant selbst den Wunsch gehabt, vor Gericht ein Geständnis abzulegen. Er habe sich beim Prozessauftakt im Gerichtssaal bei dem Schwager für seine Tat entschuldigt. Sein Mandant habe ausgesagt, dass die Tat nicht von ihm geplant gewesen sei.
Angeklagter: Familiäre Streitigkeiten
Hintergrund seien innerfamiliäre Streitigkeiten gewesen. Wie der Rechtsanwalt weiter sagte, sei der 17-Jährige noch Schüler gewesen und habe bei der Familie in geregelten Verhältnissen gelebt, seine Entlassung aus der langen Untersuchungshaft sei dringend geboten. Tekinoglu kritisierte, dass der Jugendliche in diesem „einfach gelagerten Fall“ bereits fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft habe verbringen müssen. Drei Montate nach der Festnahme hatte die Staatsanwaltschaft Frankenthal Anklage erhoben.
Wie eine Sprecherin des Landgerichts Frankenthal gegenüber unserer Zeitung bestätigte, habe der Angeklagte zu Prozessbeginn sowohl Angaben zu seiner Person und dem bisherigen Lebenslauf als auch zum Tatablauf gemacht. Zu einer Verständigung zwischen den am Prozess beteiligten Parteien mit dem Ziel einer Abkürzung des Verfahrens sei es aber bisher nicht gekommen. Das sieht der Verteidiger anders: Da er aus seiner Sicht vollständiges Geständnis abgelegt habe, könne auf etliche der Polizeizeugen verzichtet werden.
Nach Angaben von Verteidiger Tekinoglu hat auch der geschädigte 30-jährige Schwager bereits im Zeugenstand seine Schilderung der Ereignisse abgegeben. Außer den beiden direkt Beteiligten gebe es keine Augenzeugen für die Tat. Da nach seiner Meinung kein Tötungsvorsatz bestanden habe, werde er auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung plädieren, teilte der Anwalt mit.
16 Zeugen geladen
Zwei Wohnungsnachbarn, die durch das laute Geschrei auf den Vorfall aufmerksam geworden waren, hätten ebenfalls bereits ihre Aussage gemacht. Vorgesehen sind vom Gericht offenbar insgesamt 16 Zeugen, darunter vor allem Polizeibeamte. Dazu ist zum Angeklagten ein psychologisches Gutachten eines Sachverständigen in Auftrag gegeben worden. Angesetzt sind fünf weitere Verhandlungstermine bis Mittwoch, 1. Juli.