Ludwigshafen Mörschgewanne: Gewerbegebiet nur für Betriebe

Noch ist eine Aldi-Filiale in dem Gewerbegebiet angesiedelt.
Noch ist eine Aldi-Filiale in dem Gewerbegebiet angesiedelt.

Im Rheingönheimer Gewerbegebiet „Mörschgewanne“ sollen sich künftig vorrangig klein- und mittelständische Betriebe etwa aus den Bereichen Handwerk oder Dienstleistung ansiedeln dürfen.

Das sieht ein Bebauungsplan vor, der die Entwicklung des Gewerbegebiets steuern soll. Die Stadt will Einzelhandel nur zulassen, wenn er im Zusammenhang mit einem Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb steht und nicht zu großflächig ist. Hintergrund: Die Zukunft des Aldi-Markts in dem Gewerbegebiet ist offen. Der Discounter will in die Ortsmitte auf ein Sportgelände umziehen und verhandelt deshalb mit dem TV Rheingönheim.

Die Stadt will mit dem neuen Bebauungsplan verhindern, dass sich nach einem möglichen Umzug der Aldi-Filiale auf deren bisheriger Fläche Einzelhandel ansiedelt, der Konkurrenz für das Sortiment in der Innenstadt oder den Stadtteilzentren wäre, beispielsweise ein Schuhmarkt. Auch Vergnügungsstätten (Bordelle, Wettbüros oder Spielotheken) werden ausgeschlossen. Der Bauausschuss stimmte am Montag mehrheitlich für die neuen baurechtlichen Auflagen.

David Guthier (SPD) forderte, dass sich auf der Aldi-Fläche auch ein anderer Lebensmittel-Discounter ansiedeln darf. Auch Peter Uebel (CDU) meinte, dass sich die Stadt diese Option offenhalten solle. Die Verwaltung entgegnete, dass es für diese Fläche einen Bestandschutz geben werde, was auch künftig dort einen Lebensmittel-Supermarkt erlaube. Gleichwohl verfüge Rheingönheim durch das andere Gewerbegebiet „Sandloch“ über eine gute Nahversorgung. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) wies daraufhin, dass vergangene Woche der Ortsbeirat Rheingönheim grünes Licht für die Pläne der Verwaltung gegeben hat.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x