Ludwigshafen
Ludwigshafen fordert Lockerung bei Integrationskursen
Hintergrund ist eine Anweisung des Bundesinnenministeriums, den Zugang zu solchen Kursen zu beschränken. In den Kursen wird Migranten vor allem die Sprache beigebracht, es geht aber auch um deutsche Geschichte und Kultur. Der Bund führt Spargründe an. Oberbürgermeister Klaus Blettner (CDU) und Sozialdezernent David Guthier (SPD) halten Neuregelung für einen Fehler. „Statt den Zugang zu Kursen zu beschränken, müsste man ihn weiter öffnen“, fordert Blettner.
In Ludwigshafen hätten sich in den vergangenen Jahren im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union viele Menschen aus Südosteuropa niedergelassen. Ein Großteil dieser Menschen beherrsche die deutsche Sprache nicht in ausreichendem Maße. Bisher konnten EU-Bürger nur auf freiwilliger Basis an Integrationskursen teilnehmen, sofern genügend Plätze frei waren. Mit dem vom Bund verfügten Zulassungsstopp sollen sie gar nicht mehr zugelassen werden. Dies sei unverständlich, kritisiert der OB. „In der Folge lernen die Kinder dieser Menschen zu Hause kein Deutsch und haben deshalb Schwierigkeiten in der Schule. Insofern werden Probleme nur verlagert anstatt gelöst“, meint Blettner. Integration und gesellschaftliche Teilhabe würden ohne ausreichende Sprachkenntnisse erschwert.
VHS besonders betroffen
Sozialdezernent Guthier befürchtet negative Auswirkungen auf bestehende Strukturen. In Ludwigshafen habe sich ein funktionierendes Netzwerk für Integrationskurse etabliert. Im vergangenen Jahr hätten 1100 Menschen daran teilgenommen. Die städtische Volkshochschule (VHS), größter Anbieter solcher Kurse in der Stadt, befürchte, dass bis zu 50 Prozent der Teilnehmer wegfallen könnten, wenn die geplanten Regelungen umgesetzt werden. Guthier kritisierte das Vorhaben des Bundes als realitätsfern: „Dass das Innenministerium künftig mehr auf Selbstzahler setzen möchte, verkennt die Realität in den Städten und baut Hürden auf, wo im Grunde Türen geöffnet werden müssten. Menschen mit rudimentären Deutschkenntnissen und Niedriglöhnen werden so davon ausgegrenzt, ihre Sprachkenntnisse und ihre Jobaussichten auf besser bezahlte Jobs zu verbessern.“
Blettner und Guthier warnten vor weiteren Folgen der neuen Regelung. Es könne zu längeren Wartezeiten für Kursteilnehmer mit gesetzlichem Anspruch kommen und die Integrationsarbeit der Kommunen werde erschwert. Auch der Deutsche Städtetag äußerte Bedenken, ebenso Nachbarstädte wie Speyer oder Neustadt. Besonders problematisch sei, dass auch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erschwerten Zugang zu Sprachkursen hätten. „Man kann nicht von den Ukrainern verlangen, dass sie schnell arbeiten und ihnen gleichzeitig den Zugang zu Sprachkursen verwehren“, so Guthier.
Im Jahr 2024 waren deutschlandweit etwa 40 Prozent der Teilnehmenden an Integrationskursen freiwillig dabei. Die freiwillige Teilnahme der Menschen ohne Anspruch auf einen Kurs soll nach Plänen des Bundesinnenministeriums zurückgefahren werden – es sei denn, die Antragstellenden können den Kurs selbst bezahlen.
Neue Regeln
Wer hat noch Anspruch auf einen Kurs? Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die eine Ausbildung oder Arbeit in Deutschland aufnehmen (Fachkräfteeinwanderung); Menschen, die per Familiennachzug nach Deutschland kommen; anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber; Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen; Menschen aus Drittstaaten, die in einem anderen EU-Land einen dauerhaften Aufenthaltstitel haben und wegen eines Jobs nach Deutschland kommen; Spätaussiedler; sowie Flüchtlinge, die aus humanitären Gründen aufgenommen werden ohne Asylverfahren.
Keinen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme haben: Asylsuchende noch im Verfahren; Geduldete (also Ausreisepflichtige, deren Abschiebung ausgesetzt ist), Menschen mit vorübergehendem Schutz (also beispielsweise Ukrainer) und EU-Bürger. Sie konnten bisher entweder freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen oder auch von den kommunalen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen zur Teilnahme verpflichtet werden.