Ludwigshafen
Illegale Arbeiten bei Autohändler gestoppt
Die städtische Taskforce „Autohändler“ hat schon am 25. Februar illegale Arbeiten an Autos unterbunden. Wie die Stadt erst am Montagnachmittag mitteilte, haben die Kontrolleure bei einem Autohandel in Ludwigshafen-Oggersheim entdeckt, dass auf dem Anwesen Tätigkeiten angeboten und durchgeführt wurden, die einen Eintrag in die Handwerksrolle und die Anwesenheit einer Person mit Meisterbrief vor Ort erfordern. Weiter heißt es: „Allerdings war das dort angemeldete Gewerbe auf den Handel mit Fahrzeugen sowie auf ein nicht handwerkliches Dienstleistungsangebot – beispielsweise das Wechseln von Filtern, Glühlampen und Wagenpflege – begrenzt.“
Blick auf die Hebebühne
Bei der Kontrolle sei kein Verantwortlicher angetroffen worden, so die Stadt. Lediglich ein Mann, der sich als Neffe des Eigentümers ausgab, sei vor Ort gewesen. Beim Gang durch die Räume entdeckten die Kontrolleure den weiteren Angaben zufolge auf einer Hebebühne einen Wagen, an dessen Antriebswelle und Vorderachse augenscheinlich gearbeitet worden war. Ferner hätten auf dem Boden zwei ausgebaute Motoren gelegen. Außerdem ist in der Mitteilung die Rede von Reifensätzen, Radkappen, Getränkepaletten und Müll in einem Nebengebäude. Die Ordnungskräfte hätten umgehend weitere zulassungspflichtige Handwerkstätigkeiten untersagt, so die Stadt weiter. Der Betrieb soll einer Nachkontrolle unterzogen werden.
Die Taskforce „Autohändler“ besteht laut Stadt seit rund drei Jahren. Sie sei gebildet worden, um gewerbe-, umwelt- und straßenverkehrsrechtliche Verstöße zu ahnden, die in der Vergangenheit bei Autohändlern vermehrt aufgefallen seien.
Auch Barbershops im Fokus
Was es für Folgen haben kann, ein Gewerbe zu betreiben, das gar nicht angemeldet ist, hat vor einigen Wochen der Inhaber eines Barbershops erfahren. Der Laden wurde von den Kontrolleuren der Stadt verschlossen und versiegelt. Ein Bußgeld droht. Nicht nur die Städte haben einen Blick auf dieses Gewerbe. Barbershops stehen seit dem Jahreswechsel unter besonderer Beobachtung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – wie etwa das Bau- oder Gaststättengewerbe, wo traditionell auch viel kontrolliert wird.