Ludwigshafen / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel „Ich habe meine Frau tot gemacht“: Mord-Prozess startet

Bei einer Mahnwache gedachten viele Menschen der getöteten Dilan A..
Bei einer Mahnwache gedachten viele Menschen der getöteten Dilan A..

Ein Mann tötet in Ludwigshafen seine Ehefrau, nebenan schlafen die Kinder. Vor dem Beginn des Prozesses gibt es neue Erkenntnisse. Der Angeklagte hat eine prominente Verteidigerin.

43 Mal stach er auf seine Ehefrau ein und ließ damit keinen Zweifel daran, welchen Zweck sein Angriff hatte. Die Vielzahl der Messerstiche deutet auf eine starke emotionale Eskalation hin, möglicherweise auf einen Kontrollverlust. Eines scheint klar zu sein: Der Mann von Dilan A. wollte das Leben der 37-Jährigen beenden – und erreichte dieses Vorhaben. Anfang November 2025 tötete er seine Frau in der gemeinsamen Wohnung.

Dilan A. verblutete nach den Messerstichen, das ergab die Obduktion des Opfers. Im Nebenzimmer schliefen derweil die beiden Kinder des Paars. Nach der Tat verständigte der Ehemann den Notruf und wartete in der Wohnung in der Ernst-Reuter-Siedlung in der Ludwigshafen er Gartenstadt auf die Polizei. „Ich habe meine Frau tot gemacht“, soll der Mann am Telefon gesagt haben.

Niedrige Beweggründe: Mord

Seit jener Nacht befindet er sich in Haft. Am 22. Mai beginnt an der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts in Frankenthal der Prozess gegen den Beschuldigten. Das Gericht hat insgesamt neun Verhandlungstage angesetzt, die Anklage lautet: Mord. Ihm droht lebenslange Haft.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, „aus Wut und Eifersucht gehandelt zu haben, da er davon ausgegangen sei, seine Ehefrau habe eine außereheliche Beziehung zu einem anderen Mann“. Das sind juristisch gesehen niedrige Beweggründe und damit ein Merkmal für einen Mord. Zunächst warf die Staatsanwaltschaft dem 40-jährigen Angeklagten Totschlag vor. Im Zuge der Ermittlungen änderte sie den Vorwurf ab.

Fast jeden dritten Tag kommt es laut Erhebungen in Deutschland zu einem Femizid.
Fast jeden dritten Tag kommt es laut Erhebungen in Deutschland zu einem Femizid.

„Ich denke, dass laut Ermittlungen eine Anklage auf Mord gerechtfertigt ist“, sagt Katja Kosian. Die Rechtsanwältin aus Speyer vertritt die Familie von Dilan A. in der Nebenklage. „Es geht darum, der Getöteten und der Familie eine Stimme zu geben“, sagt Kosian zu den Motiven, als Vertreterin der Nebenklage an dem Verfahren teilzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass sie eigene Anträge einreichen wird. Für die Familie ist wichtig, dass der Ehemann wegen Mordes verurteilt wird. Das hatte eine Cousine von Dilan A. bei einer Mahnwache vor dem ehemaligen Rathaus-Center in Ludwigshafen wenige Tage nach der Tat deutlich gemacht.

Es war „wohl ein Femizid“

Die Kinder von Dilan A. werden in dem Prozess zusätzlich von einer Fachanwältin für Familienrecht vertreten. Sie verloren in der Tatnacht in gewisser Weise beide Elternteile und leben seither bei ihrer Großmutter, der Mutter von Dilan A.. Es wird noch zu klären sein, wenngleich nicht in dem Verfahren vor dem Landgericht, gegen wen Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können.

Für Kosian handelt es sich „wohl um einen Femizid“. Das lege der Inhalt der Akte nahe. Ein Femizid ist kein juristischer Begriff. Der Begriff wird häufig verwendet, wenn ein Mann eine Frau umbringt, häufig motiviert durch ein frauenfeindliches Weltbild, Besitzansprüche gegenüber der Frau oder Frauenhass, häufig begangen durch (Ex-)Partner. Vieles deutet darauf hin, dass der Angeklagte seine Frau als sein Eigentum ansah und eine mögliche Trennung nicht akzeptieren wollte.

Der Angeklagte schweigt weiter

Nach Informationen der RHEINPFALZ hat sich der Beschuldigte bis heute nicht zur Tat geäußert. Es ist davon auszugehen, dass sich daran im Prozess nichts ändern wird. „Ich kann dazu keine Angaben machen, es gilt die anwaltliche Schweigepflicht“, sagt Sophie Boettcher, die den Angeklagten in dem Prozess verteidigen wird.

Boettcher führt die Verteidigung gemeinsam mit der renommierten Strafverteidigerin Andrea Y. Combé. Combé ist seit fast 30 Jahren Fachanwältin für Strafrecht. Bekanntheit erlangte sie vor knapp 15 Jahren, als sie den TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann verteidigte, dem Vergewaltigung vorgeworfen wurde. Combé erreichte, dass Kachelmann im Mai 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung freigesprochen wurde.

Der mögliche Mord geschah in der Ernst-Reuter-Siedlung in Ludwigshafen-Gartenstadt.
Der mögliche Mord geschah in der Ernst-Reuter-Siedlung in Ludwigshafen-Gartenstadt.

Ein Freispruch für den Ehemann von Dilan A. ist unwahrscheinlich – zu erdrückend scheint die Beweislast gegen den Angeklagten. Die Polizei stellte die Tatwaffe sicher und wertete die Mobilgeräte des Beschuldigten und der Getöteten aus. Nach RHEINPFALZ-Informationen wird aus den Daten ersichtlich, dass der Angeklagte vor der Tat googelte, wie er sich nach der Tötung verhalten muss, um eine möglichst geringe Strafe zu erhalten. Eine reine Tötung aus dem Affekt ist daher wohl wenig plausibel.

Angeklagter drohte seiner Frau

Hinzu kommt, dass der Beschuldigte seiner Frau in der Vergangenheit gedroht haben soll, sie umzubringen. Nach Angaben der Familie von Dilan A. waren körperliche Angriffe auf das Opfer an der Tagesordnung. Zudem gab es rund zwei Jahre vor der Tatnacht eine Anzeige von Dilan A. gegen ihren Mann. Demnach hatte sie damals gegenüber der Polizei angegeben, dass sie von ihrem Ehemann mit einer „Holzbox auf den Kopf geschlagen“ wurde. Die Folge war ein zeitlich beschränktes Annäherungsverbot gegen den Ehemann. Dilan A. hatte allerdings im Zuge des damaligen Verfahrens erklärt, kein Interesse an einer weiteren Strafverfolgung zu haben.

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