Ludwigshafen / Frankenthal Grau zu Primärversorgung: Bundesregierung fehlt schlüssiges Konzept
In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags wurde am Mittwoch der Antrag der Grünen-Fraktion mit dem Titel „Primärversorgung gesetzlich verankern – Die Versorgung der Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten“ diskutiert. Dazu erklärt der Initiator des Antrags, Armin Grau (66, Altrip), Abgeordneter für den Wahlkreis Ludwigshafen/Frankenthal: „Die Bundesregierung bleibt bei der Schaffung eines Primärversorgungssystems weiterhin ein schlüssiges Konzept schuldig. Gleichzeitig hat die Anhörung gezeigt: Mit unserem Antrag können wir einen großen Schritt in Richtung eines gelingenden Primärversorgungssystems gehen. So wird der Schwerpunkt auf Teamarbeit, Digitalisierung und eine klare Lotsenfunktion der primärversorgenden Praxen gelegt und fehlender Koordination, langen Wartezeiten und unnötigen Arztkontakten gezielt entgegenwirkt“, meint der langjährige Chefarzt des Ludwigshafener Klinikums.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband habe in der Anhörung insbesondere die Bedeutung einer freiwilligen Einschreibung der Patienten in eine Primärversorgungspraxis hervorgehoben – ein Ansatz, der sich bereits in der hausarztzentrierten Versorgung bewährt habe, so Grau. Dadurch entfalte die Primärversorgung eine hohe Steuerungswirkung, ein Großteil der Behandlungsfälle könne direkt in der hausärztlichen Praxis abschließend versorgt werden. Dies führe zu weniger unnötigen Facharztkontakten und Krankenhauseinweisungen.
„Zentrale Rolle multiprofessioneller Teams“
In diesem Zusammenhang hätten der Hausärzteverband sowie die Ärztin Kirsten Schubert vom Geko-Stadtteil-Gesundheitszentrum Neukölln die zentrale Rolle multiprofessioneller Teams unterstrichen. „Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin betonte die Bedeutung eines klar definierten Versorgungsauftrags und eines strukturierten Leistungskatalogs für Primärversorgungspraxen. Darüber hinaus sprach sich die Fachgesellschaft dafür aus, ein verbindliches Verfahren zur Definition künftiger Versorgungspfade zu entwickeln – einschließlich geeigneter Qualitätsindikatoren, die unter maßgeblicher Beteiligung hausärztlicher Expertise entwickelt werden müssen“, bilanziert Grau.