Böhl-Iggelheim
Gewalt am Weiher, Waffen in Wohnung: Komplexer Prozess gegen 35-Jährigen
Über eine halbe Stunde brauchte Oberstaatsanwalt Dieter Zehe, um die vielen Punkte der Anklageschrift zu verlesen. Juristisch kompliziert wird das Verfahren am Landgericht, weil ein Berufungsverfahren für ein ergangenes Urteil des Amtsgerichts Speyer wegen älterer Straftaten des 35-Jährigen – unter anderem wegen mehrfacher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung – in den neuen Prozess mitaufgenommen werden soll.
Beim Betreten des Gerichtssaals hielt der Angeklagte mit kurzen schwarzen Haaren, Vollbart, Brille und Tätowierungen am Hals sein Gesicht hinter einer Aktenmappe verborgen. Beim Verlesen der Anklage zeigte er keine Regung. Laut der neuen Anklageschrift soll der Mann am 13. Juli 2025 am Niederwiesenweiher in Böhl-Iggelheim zwei Männer angegriffen haben, indem er zuerst dem einen mit der Faust ins Gesicht und dann dem anderen mit der Faust gegen die Brust schlug.
Schusswaffen und Munition
Außerdem werden dem Mann schwerwiegende Verstöße gegen das Waffengesetz wie unerlaubter Waffenbesitz zur Last gelegt. Die Verstöße soll der Speyerer in der Zeit von Februar bis Dezember 2025 begangen haben. Von August bis Dezember 2025 soll er außerdem aus seiner Wohnung heraus zum Zweck der Gewinnerzielung einen schwunghaften Handel mit Schusswaffen und Munition betrieben haben. So soll er eine halbautomatische Pistole für 2000 Euro und einen Revolver zum Preis von 1500 Euro angeboten haben.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 10. Dezember 2025 fanden Einsatzkräfte der Polizei sechs Schusswaffen nebst Munition, mehr als 1200 Schuss Patronenmunition sowie einen Sprengkörper tschechischer Herkunft, fünf Schlagringe und ein Springmesser. Unter den Schusswaffen waren laut Anklage halbautomatische Pistolen verschiedener Fabrikate, etwa ein Revolver Smith & Wesson 38 Special, Gewehre und eine sogenannte Pumpgun.
Im vergangenen Oktober soll der 35-Jährige in Böhl-Iggelheim einem Mann ein Selbstlaborat aus Schwarzpulver übergeben haben. Im November sei er dann mit einem Auto ohne Zulassung und falschen Kennzeichen gefahren – ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein. Im Pkw habe er einen Schlagring mit sich geführt.
Angebot zur Verständigung
Wie Jürgen Häbe, Vorsitzender Richter der Zweiten Strafkammer des Landgerichts, nach der Anklageverlesung ankündigte, werde es ein Rechtsgespräch mit dem Angebot zur Verständigung geben, um das komplexe Verfahren abzukürzen. Für ein vollumfängliches Geständnis böten Gericht und Staatsanwaltschaft einen Strafrahmen von vier Jahren und neun Monaten bis zu maximal fünf Jahren und neun Monaten Haft an. Dem Richter zufolge soll in mehreren Punkten das Verfahren eingestellt werden, weil die Strafen hierfür angesichts der zu erwartenden Gesamtstrafe nicht ins Gewicht fallen.
Nach einer Bedenkpause kündigte Verteidiger Sebastian Göthlich aus Ludwigshafen an, dass sein Mandant das Angebot des Gerichts annehmen und zum nächsten Verhandlungstermin am 24. Juni ein Geständnis ablegen werde. Zu diesem Termin wird nach den Worten des Richters auch ein psychologischer Sachverständiger hinzugezogen, der ein Gutachten des Angeklagten anfertigen soll.
Bereits im Verfahren am Amtsgericht Speyer war dem 35-Jährigen der Besitz von amphetaminhaltigen Tabletten und 0,3 Gramm Kokain vorgeworfen worden. Wie der Richter sagte, sollen Plädoyers und Urteil am 29. Juni erfolgen. Der unerlaubte Besitz und Handel mit Schusswaffen und verbotenen Waffen wie einer Pumpgun kann in schweren Fällen mit einer Strafe bis zehn Jahren bestraft werden. Der Angeklagte ist vorbestraft und sitzt in Untersuchungshaft.