Limburgerhof RHEINPFALZ Plus Artikel Flugzeugabsturz in Limburgerhof: Wer zahlt die Schäden?

Das Fahrwerk des Flugzeuges landete in einem Garten.
Das Fahrwerk des Flugzeuges landete in einem Garten.

Nach dem Absturz eines Flugzeugs in Limburgerhof gibt es viele Schäden an Häusern und in Gärten. Was Immobilienbesitzer jetzt beachten sollten.

Eine Propellermaschine ist am Samstag über Limburgerhof abgestürzt. Die beiden Insassen haben das Unglück nicht überlebt. Die über drei Tonnen schwere Maschine ist aus noch ungeklärter Ursache in der Luft auseinandergebrochen. Zahlreiche Augenzeugen berichten von einem explosionsartigen Knallgeräusch. Kleine und große Trümmerteile stürzten aus großer Höhe auf ein Wohngebiet im Nordwesten der Gemeinde mit 11.700 Einwohnern. Rund 50 Schadensmeldungen sind bis Montagmittag bei der Polizei eingegangen. Der Sachschaden wird auf mehrere Hunderttausend Euro geschätzt.

Die Betroffenheit ist unterschiedlich: Herabstürzende Teile schlugen in eine Fotovoltaikanlage auf einem Hausdach ein. Bei anderen Dächern wurden die Ziegel und die darunterliegende Isolierung durchschlagen, Trümmer landeten auf dem Dachboden. Fensterscheiben gingen zu Bruch. Zäune wurden umgeknickt. Mauern und Gartenmobiliar beschädigt. Ein Sternmotor mit Propeller, der mehrere Hundert Kilo wiegt, schlug auf einem Gehweg direkt vor einem Haus ein. Der Flugzeugrumpf mit dem Cockpit krachte in den Garten eines Privathauses. Die Einsatzkräfte vor Ort meinten, dass es an ein Wunder grenze, dass durch die Trümmer auf der Erde niemand schwer verletzt wurde. „Wir hatten Glück im Unglück. Alle schweren Teile sind in Gärten gelandet“, sagt Christoph Rahnke, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Limburgerhof.

Planen gegen den Regen

Die Aufräumarbeiten begannen unmittelbar am Samstag. Undichte Dächer wurden mit Planen gegen Regen geschützt. Dachdeckerfirmen begannen in den Folgetagen mit Reparaturen. Viele Hausbesitzer fragen sich nun: Wer kommt für die Schäden bei einem Flugzeugabsturz auf?

Beschädigtes Dach nach dem Absturz.
Beschädigtes Dach nach dem Absturz.
Ein Trümmerteil steckt im Zaun und der Hecke eines Hauses.
Ein Trümmerteil steckt im Zaun und der Hecke eines Hauses.
Dachdecker reparieren Schäden an einem Dach.
Dachdecker reparieren Schäden an einem Dach.
Zerstörter Gartenstuhl.
Zerstörter Gartenstuhl.
Ein Flugzeugteil liegt auf dem Rasen eines Hauses.
Ein Flugzeugteil liegt auf dem Rasen eines Hauses.
Auch die Solaranlage wurde getroffen.
Auch die Solaranlage wurde getroffen.
Ein großes Trümmerteil im Vorgarten.
Ein großes Trümmerteil im Vorgarten.
Ein beschädigtes Dach.
Ein beschädigtes Dach.
Der Motor der Maschine schlug auf einem Gehweg auf.
Der Motor der Maschine schlug auf einem Gehweg auf.

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„Solche Schäden sind in der Regel abgedeckt durch die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung“, sagt Sebastian Schröer, Vorsitzender des Immobilieneigentümerverbands Haus & Grund Ludwigshafen. Im Kleingedruckten stehe in den Standardverträgen für Wohngebäude, dass auch die Schadensregulierung durch „Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs“ in der Versicherung enthalten sei. Da es eher unwahrscheinlich sei, Geschädigter eines Flugzeugabsturzes zu werden, fänden sich die Regelungen nicht auf den ersten Blick. Der Anwalt musste selbst erst einmal nachschlagen und wurde schließlich bei den Standardverträgen des Gesamtverbands der Gebäudeversicherer fündig.

Welche Versicherung greift

Für Schäden am Gebäude – etwa Löcher im Dach oder kaputte Fenster – sei die Wohngebäudeversicherung zuständig. Geht Mobiliar zu Bruch – etwa ein Schrank in einem Zimmer oder ein Gartentisch –, sei dies ein Fall für die Hausratsversicherung, soweit vorhanden. „Ich würde jedem Eigentümer raten, erst einmal seine Versicherung zu kontaktieren und die Schäden anzuzeigen, bevor ein Handwerker beauftragt wird“, sagt Schröer. „Die Versicherungen geben das weitere Verfahren vor.“ Meist sei eine Begutachtung der Schäden vor Ort vorgesehen, und erst nach Absprache sollte man als Eigentümer einen Handwerker mit der Beseitigung der Schäden beauftragen. Andernfalls könne es Probleme geben.

Die Versicherungen wiederum würden versuchen, den Halter des Flugzeugs in Regress zu nehmen. Laut Staatsanwaltschaft ist die Maschine von einer GmbH gekauft worden und befand sich auf einem Überführungsflug von Aachen nach Oberpfaffenhofen in Bayern, als sie aus noch ungeklärter Ursache abstürzte. Vor dem Verkauf sei das Flugzeug überholt worden. Laut Luftverkehrsgesetz ist der Abschluss einer Luft-Haftpflichtversicherung für den Halter eines Flugzeugs gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung soll Schäden abdecken, die durch den Betrieb des Flugzeugs oder bei einem Absturz bei unbeteiligten Dritten entstehen können. Die Fälle würden in der Regel von der Luft-Haftpflichtversicherung mit den Gebäude- und Hausratsversicherern der Betroffenen reguliert. Dies sei für die Geschädigten wesentlich einfacher, als sich direkt an die Versicherung des Flugzeughalters zu wenden, weiß Schröer.

Was ersetzt wird

Falls es zu Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung kommt, rät Schröer den Mitgliedern von Haus & Grund, sich bei dem Eigentümerverein rechtlich beraten zu lassen. Nichtmitglieder sollten einen Anwalt einschalten. Wohngebäude- und Hausratsversicherer würden in der Regel den Neuwert ersetzen. Haftpflichtversicherungen ersetzten üblicherweise nur den Zeitwert.

Und was ist mit Mietern? Laut Haus & Grund ist der Vermieter zuständig, die Schäden am Gebäude zu regulieren. Ist die Wohnungseinrichtung des Mieters zu Bruch gegangen, dann kann er seine Hausratversicherung einschalten – sofern vorhanden. Problematisch werde es, wenn Mieter ihren Hausrat nicht versichert hätten, sagt Schröer. Sie blieben dann auf ihren Schäden sitzen.

Korrektur

Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Version des Artikels war davon die Rede, dass Wohngebäude- und Hausratsversicherer oft nur den Zeitwert ersetzen würden. Diese Aussage ist nicht korrekt und wurde aufgrund eines Missverständnisses fälschlicherweise Anwalt Schröer zugeschrieben. Wir haben den Artikel daher korrigiert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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